Zufahrt zur Garage erschwert

  • Hallo,

    ich habe schon seit längerer Zeit das Problem dass meine Garage von einem der anderen Mieter regelmäßig blockiert wurde oder zumindest die Zufahrt erschwert wurde (so dass ich zum Beispiel nurnoch so aus der Garage ausparken kann dass ich dann rückwärts die Hofeinfahrt hinaus fahren muss). Nachdem etliche Gespräche mit dem anderen Mieter und der Hausverwaltung zu keiner Besserung geführt haben, habe ich vor gut einer Woche der Hausverwaltung schriftlich eine 2-wöchige Frist gesetzt den Mangel zu beseitigen ansonsten würde ich die Zahlung der Garagenmiete einstellen. Seitdem wird zumindest nichtmehr direkt vor meiner Garage geparkt. Jedoch ist es immernoch so dass das Fahrzeug des anderen Mieters so abgestellt wird, dass ich nur mit erhöhtem Aufwand in die Garage fahren kann und auch nur rückwärts wieder aus dem Hof fahren kann.

    Meine Frage wäre nun:
    Wie stark muss ich durch das andere Fahrzeug behindert werden um eine Mietminderung geltend machen zu können?

  • Bei allem Verständnis für Ihr Problem, aber die Miete für die Wohnung mindern, weil Sie schlecht aus der Garage kommen, das halte ich für nicht durchsetzbar.

    Und ein vergleichbarer Fall ist mir nicht bekannt.

  • Wenn die Garage zusammen mit der Wohnung gemietet ist, dann gilt hier auch Wohnmietrecht und somit ist auch eine Mietminderung möglich.
    Aber das Problem ist, dass eine solche Minderung und auch die Höhe grundsätzlich durch den Mieter zu beweisen ist. Mietminderungen, die vor Gericht landen, sind ausschließlich individuelle Vorgänge. Damit ist gemeint, dass es keine spezielle Rechtsgrundlage für eine hier angesprochene Mietminderung vorhanden ist.

    Dem Fragesteller ist ein Fachanwalt zu empfehlen.:)

  • Danke schonmal für Eure Antworten.

    Ich habe nicht angedroht die Miete für die Wohnung zu kürzen sondern die Zahlung der "Garagen"miete komplett einzustellen.
    Dies wurde mir von einer Anwältin empfohlen und hat zumindest
    schon teilweise Wirkung gezeigt.

    Es geht mir nurnoch darum ob und welche Behinderung durch
    andere Mieter ich akzeptieren muss.

  • Solange es bei einer Drohung bleibt und der Vermieter sogar ein wenig reagiert, ist doch alles gut!:D

    Übrigens, eine Mietminderung bedarf keiner Drohung - sie tritt per Gesetz ein und der Mieter hat den Beweis anzutreten.

    Der Rat Ihrer Anwältin, wenn Sie ihn tatsächlich befolgen und die Mietzahlung stoppen, könnte ein Schuss nach hinten werden.
    Solange die Mietsache nicht entzogen ist, können Sie nur mindern oder fristgerecht kündigen.
    Sie selbst geraden aber mit den Mietzahlungen in Verzug und ein Mahnverfahren oder gar eine Räumungsklage kostet Ihr Geld!:)


  • Der Rat Ihrer Anwältin, wenn Sie ihn tatsächlich befolgen und die Mietzahlung stoppen, könnte ein Schuss nach hinten werden.
    Solange die Mietsache nicht entzogen ist, können Sie nur mindern oder fristgerecht kündigen.

    Im WWW habe ich unter anderem das hier zu dem Thema gefunden:
    Mietminderungstabelle

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