Betriebskostenabrechnung fehlt noch immer

  • Guten Morgen,
    unsere Betriebskostenabrechnung, welche üblicher Weiße im März schon da sein sollte, ist überfällig. Laut gesetzt hat unser Vermieter eine Frist, bis 31.12.2012. Allerdings waren unsere Vorausbezahlungen so üppig, das wir mir einer Rückzahlung rechnen. Wir vermuten "userem Vermieter passt das gut in den Kram", deshalb kümmert er sich nicht um die Abrechnung.

    Was können wir tun?

    1. Da die Frist noch eingehalten wird, gehe ich davon aus, wäre eine Mietkürzung nicht rechtes, was wir aber gerne tun würden.

    2. Können wir die Vorauszahlung kürzen?

    3. Können wir die Vorauszahlung ganz einstellen?

    Grüße Kickstart

  • Zitat

    1. Da die Frist noch eingehalten wird, gehe ich davon aus, wäre eine Mietkürzung nicht rechtes, was wir aber gerne tun würden.

    Miete und BK sind 2 Paar Schuhe.

    Zitat

    2. Können wir die Vorauszahlung kürzen?

    Nein

    Zitat

    3. Können wir die Vorauszahlung ganz einstellen?

    Erst wenn Euch die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes nicht zugestellt wurde und der VM trotz Aufforderung mit Fristsetzung keine Abrechnung erstellt.

    Zitat

    Laut gesetzt hat unser Vermieter eine Frist, bis 31.12.2012.

    Laut Gesetz muß der VM die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes er- und zustellen.

    Der Abrechnungszeitraum muß zwar 1 Jahr betragen, aber nicht zwingend das Kalenderjahr. Das kann auch vom z. B. 1.4. - 31.3. des Folgejahres sein.

    3 Mal editiert, zuletzt von anitari (23. August 2012 um 12:26)

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