Kein Abnahmeprotokoll ausgehändigt bekommen

  • Hallo ihr Lieben,

    ich bräuchte ein wenig rechtliche Orientierung.
    Ich wohne in einer Wohngemeinschaft in der es zwei Hauptmieter gibt.
    Wegen diverser Schimmelprobleme im Bad (innenliegendes Bad-keine mechanische Entlüftung) und einem nicht voll funktionsfähigen Durchlauferhitzer und abblätterndem Türlack auf den Heizkörpern, haben wir ein Gespräch mit der Hausverwaltung gesucht. Da sich diese geändert hat, wurden wir darauf verwiesen ein Abnahmeprotokoll unterschrieben zu haben und müssten nun damit leben.

    Als wir vor fast einem Jahr eingezogen sind, hatte der Hausmeister nur an einem Tag zur Abnahme Zeit und daher hat meine Mitbewohnerin das Protokoll unterschrieben, meine Unterschrift als zweiter Hauptmieter habe ich demnach nie geleistet. Außerdem wurde uns keine Kopie dieses Protokolls ausgehändigt.

    Können wir nun auf Beseitigung der Mängel drängen? Oder haben wir selbst Schuld, weil uns bisher dieser Sachverhalt gar nicht bewusst war?

    LG

  • Hallo orly,

    "Wegen diverser Schimmelprobleme im Bad (innenliegendes Bad-keine mechanische Entlüftung) und einem nicht voll funktionsfähigen Durchlauferhitzer und abblätterndem Türlack auf den Heizkörpern, haben wir ein Gespräch mit der Hausverwaltung gesucht."
    Euer Vertragspartner ist grundsätzlich Euer Vermieter.

    "wurden wir darauf verwiesen ein Abnahmeprotokoll unterschrieben zu haben und müssten nun damit leben."
    Das hat m.E. nichts mit dem aufgrund der mangelnden Lüftungs- und Entlüftungsmöglichkeit von zwischenzeitlich entstandenen Mängeln zu tun.

    "Als wir vor fast einem Jahr eingezogen sind, hatte der Hausmeister nur an einem Tag zur Abnahme Zeit und daher hat meine Mitbewohnerin das Protokoll unterschrieben, meine Unterschrift als zweiter Hauptmieter habe ich demnach nie geleistet."
    Sie hat für Dich mitunterschrieben. Beide bzw. alle Mieter- und Vermieterunterschriften sind nur erforderlich bei Vertragsabschlüssen oder -änderungen.

    "Außerdem wurde uns keine Kopie dieses Protokolls ausgehändigt."
    Von jedem Schriftstück, was ich unterschreibe, bekomme ich eine Kopie. Sonst läuft nix.

    "Können wir nun auf Beseitigung der Mängel drängen?"
    M.E. ja. Ich würde dem VM nachweislich den Mangel schriftlich mitteilen und ihn unter Verweis auf § 535 BGB bitten, ihn innerhalb der nächsten zwei Wochen zu beheben, bevor der Schaden noch grösser wird, denn (auch) ich habe ein Interesse am Erhalt der Mietsache.
    Übrigens, an Heizkörper gehört ein hitzebeständiger Speziallack.

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