Hilfe! - Parkplatzproblem - Doppelhaushälfte zwei Parteien

  • Hallo,

    ich habe folgendes Problem. Ich wohne mit meiner Frau und zwei Kindern in einer Doppelhaushälfte die aus zwei Mietparteien besteht. Damals bei der Wohnungsübergabe erklärte uns der Makler das für beide Wohnungen nur ein Parkplatz bzw. Garage zur verfügung steht und die andere Mietpartei diese bekommen hat. Das war uns damals egal da wir mit dem Parken erstmal kein Problem hatten.

    Jetzt mit zwei Kindern (vier Jahre später) mussten wir feststellen das es doch ein großes Problem ist mit der Parksituation zurecht zu kommen.

    Nun hatten wir bei der Stadt angefragt ob es möglich wäre einen freien Anwohnerparkplatz zu mieten da wir keinen eigenen zur Wohnung haben.

    Jetzt haben wir das Probllem das unser Vermieter einen Brief von der Stadt bekommen hat, das er zu jeder Wohnung einen Parkplatz zu verfügung stellen muss, und wir nun einen bitter bösen Anruf vom Vermieter bekommen haben.

    Kleine Drohung vom Vermieter war, das wir uns ruhig schon mal umschauen sollten nach einer neuen Wohnung da er nun eine Wohnung nicht vermieten darf und unsere halt leerstehen lassen muss.

    Wie soll man darauf reagieren? Was passiert jetzt mit Uns und unserem Vermieter. Habt ihr Tips und Ratschläge.

    Vielen Dank für euren Hilfe

  • Es gilt, was im Mietvertrag steht. Ist das so schwer ?

    Sie haben eine Wohnung ohne Parkplatz angemietet und haben im Nachhinein keinerlei Anspruch darauf.

  • Ne so schwer ist das nicht. Ich glaube Sie haben nicht richtig gelesen.

    Wir hatten bei der Stadt angefragt ob man einen öffentlichen Parkplatz anmieten kann da wir keinen Parkplatz zur Wohnung haben.

    Darauf hin hat unser Vermieter nun einen Brief von der Stadt bekommen, das er beiden Mietparteien einen Parkplatz zur verfügung stellen muss (Bauauflagen etc.). Jetzt droht er mit Mievertragkündigung weil er angeblich eine der zwei Wohnungen angeblich nicht vermieten darf.

    Uns ist das völlig egal ob wir nun einen Parkplatz bekommen oder nicht. Nur hat unser Vermieter nun Probleme mit der Stadt bzw. Bauamt oder was weiß ich und droht uns mit einem Möglichen Rauswurf.

    Kann er das einfach so machen. Haben vor Kurzem erst Renoviert und das wäre wirklich eine riesen Sauerei weil ein Umzug von einer vierköpfigen Familie schon recht teuer ist und wir mit der Wohnsituation an sich sehr glücklich sind. (Außer Parkplatzproblem)

    Kann man den Vermieter im Härtefall auf Schadensersatz verklagen?
    Also nur wenn es wirklich zum Streifall kommen sollte. Es kann ja nicht sein das wir für einen Fehler des Vermieters tief in die Tasche greifen müssen.

    Danke

  • So sehe ich das ja auch. Aber wer weiß schon.

    Ich denke nur das unser Vermiert einfach nur sauer ist weil nun Kosten auf ihn zukommen werden. Sei es Strafe etc. oder einfach die Zeit die er inverstieren muss um den Sachverhalt zu klären.

    Kann das Bauamt etc. denn die Wohnung schließen nur weil diese kein Parkplatz hat und eigentlich einen haben müsste? Die werden uns doch nicht auf die Strasse setzen.

    Danke

  • Puh bei minus 20 Grad...

    da haben wir ja zum glück noch ein paar Monate und mit Silberbesteck mag ich eh nicht essen ;)

    Ach ja wir warten jetzt erst mal ab was da kommt. Ich werde auf alle Fälle hier berichten. Danke erstmal für eure Beiträge.

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