mehrere Fragen zu Mietverhältnis

  • Hallo liebe Forenteilnehmer,

    ich bin neu hier uns habe einige Fragen zu meinem konkreten "Vermieterproblemen".

    Folgende Situation, ich bin im Oktober 2009 gemeinsam mit meiner damaligen Lebensgefährtin in eine gemeinsame Wohnung gezogen in der ich jetzt immernoch lebe. Ich habe die Miete immer pünktlich überwiesen und fühle mich in der Wohnung auch sehr wohl. Eingezogen sind wir damals mit zwei Katzen, zu diesen zweien sind noch 4 hinzugekommen ... Platz ist genügend da und einen der beiden Balkone habe ich als gesicherten Freilauf ausgebaut (mit Vermieter OK).

    Im April 2011 habe ich nun erstmalig eine Betriebskostenabrechnung für die Jahre 2009 / 2010 / 2011 erhalten mit einer kuscheligen Nachzahlung von 820€.

    Jetzt zum Problem, ich arbeite als gebundener Handelsvertreter und habe im Dezember 11 mein HGB Verhältnis gekündigt da ich u einem direkten Mitbewerber gewechselt bin, dieser neue Vertrag begann am 01.04.2012. Leider habe ich dann unerwartet in den Monaten Januar, Februar, März und April kein Einkommen gehabt und alle Ausgaben aus meinen Ersparnissen bestritten. Nachdem ich die Nebenkostenabrechnung bekommen habe habe ich meinen Vermieter um Stundung der Forderung gebeten bis ich wieder liquide bin, dem willigte er auch ein.

    Nun ist meine ehemalige Lebensgefährtin im Juli ausgezogen da wir uns getrennt haben (schon länger her, aber durch eine neue Dame im Leben musste sie raus :D) ... und sie hat mich nun beim Vermieter "angeschissen", sie hat ihm erzählt das 6 Katzen in der Wohnung leben (wovon 3 ihr gehören ...) und mein Vermieter hat einen Besuch angekündigt. Der Besuch lief eigentlich auch ganz gut, die Wohnung ist absolut sauber und gepflegt nur eben die Tapeten haben unter den Katzen gelitten ... Wir haben uns damals (bei Einzug)im Übrigen darauf geeinigt das ich die Wohnung renoviert und im gleichen Zustand wie übernommen übergebe

    Jetzt meine konkreten Fragen:

    - Der Vermieter will das ich bis Ende August die Wohnung komplett neu tapeziert und gestrichen habe, kann er das verlangen? Trotz ungekündigten Mietverhältnisses? Ich wollte zwar eh tapezieren, aber Lust auf Zeitdruck habe ich mal gar keinen ...

    - Der Vermieter will die gesamte NK Nachzahlung bis zum 30.09 haben, bis heute habe ich ihm von den 820€ schon 400€ überwiesen und wir hatten uns beim Besuch auf eine monatliche Zahlweise der restlichen 400€ von monatlich 100€ geeinigt. Er droht mit fristloser Kündigung und verweist auf irgendein BGH Urteil ...

    - Drittens will er das ich 4 der 6 Katzen abschaffe da der Verwalter (?!?!? Mein Vermieter ist der Eigentümer!!!) keine Haustiere duldet ... meine Wohnung ist absolut sauber, nichts "stinkt" oder ist dreckig ... die Nachbarn haben auch noch nie irgendwas gesagt ... bis auf die unvermeidbaren Haare kann man bei mir vom Boden essen


    Ich habe eine ganz klare Vermutung warum mein Vermieter das macht, er will die Wohnung verkaufen ... das erzählt er nun schon länger und eigentlich wollte ich die Wohnung auch kaufen, aber durch meinen HGB Partnerwechsel ist leider mein ganzes Eigenkapital weg

    Könnt ihr mir Tipps geben und vielleicht sogar auf einschlägige Gerichtsurteile verweisen? Ich wollte frühestens nächstes Jahr ausziehen ... jetzt fehlt es mir einfach an Zeit, Geld und Lust ... irgendwie ist dieses Jahr schon stressig genug ;)

    DANKE

  • Jetzt meine konkreten Fragen:

    - Der Vermieter will das ich bis Ende August die Wohnung komplett neu tapeziert und gestrichen habe, kann er das verlangen? Trotz ungekündigten Mietverhältnisses? Ich wollte zwar eh tapezieren, aber Lust auf Zeitdruck habe ich mal gar keinen ...

    also aus der theorie heraus ist es so, dass der vermieter anspruch aufdurchführung der schönheitsreparaturen auch während des mv hat. ich habe aber noch nie davon gehört das ein vermieter dies will und mir ist auch nicht bekannt ob ein gericht dazu schon mal stellung genommen hat.

    - Der Vermieter will die gesamte NK Nachzahlung bis zum 30.09 haben, bis heute habe ich ihm von den 820€ schon 400€ überwiesen und wir hatten uns beim Besuch auf eine monatliche Zahlweise der restlichen 400€ von monatlich 100€ geeinigt. Er droht mit fristloser Kündigung und verweist auf irgendein BGH Urteil ...

    anspruch und frist ist ok, nicht zahlung berechtigt aber nicht zur fristlosen kündigung, einfach mal nach dem urteil/aktenzeichen fragen ;)

    er kann aber nach abmahnung ordentlich kündigen, das ist rechtens

    - Drittens will er das ich 4 der 6 Katzen abschaffe da der Verwalter (?!?!? Mein Vermieter ist der Eigentümer!!!) keine Haustiere duldet ... meine Wohnung ist absolut sauber, nichts "stinkt" oder ist dreckig ... die Nachbarn haben auch noch nie irgendwas gesagt ... bis auf die unvermeidbaren Haare kann man bei mir vom Boden essen

    der vermieter ist ganz oft der eigentümer ;) waren die 6 katzen genehmigt? wenn ja kann er diese nicht grundlos widerrufen. falls er von den katzen nichts wusste, muss er sechs nicht dulden (außer vlt. auf einem bauernhof)


    p.s.: mehr als die fragen habe ich nicht gelesen, die einleitung ist einfach too much. solch langen beiträge sind hier nicht gerne gesehen.... sorry

    Ein Forum ist keine kostenlose Rechtsberatung und ersetzt auch nicht den Weg zum Anwalt :eek:

  • Hallo Erzbaron,

    nachfolgend meine unmassgebliche Meinung:

    "ich bin im Oktober 2009 gemeinsam mit meiner damaligen Lebensgefährtin in eine gemeinsame Wohnung gezogen in der ich jetzt immernoch lebe."
    Das heisst, dass Ihr zwei immernoch die Mieter seid(?).

    "Eingezogen sind wir damals mit zwei Katzen, zu diesen zweien sind noch 4 hinzugekommen ... Platz ist genügend da und einen der beiden Balkone habe ich als gesicherten Freilauf ausgebaut (mit Vermieter OK)."
    Mit VM-OK bei 6 Katzen?

    "Im April 2011 habe ich nun erstmalig eine Betriebskostenabrechnung für die Jahre 2009 / 2010 / 2011 erhalten"
    Eine (einzige) Abrechnung für diesen Zeitraum? Bitte genaue Daten (tt.mm.jj).

    "mit einer kuscheligen Nachzahlung von 820€."
    Nüchterne Substanz zählt...

    "in den Monaten Januar, Februar, März und April kein Einkommen gehabt und alle Ausgaben aus meinen Ersparnissen bestritten."
    Also auch die Mieten?

    "... 6 Katzen in der Wohnung leben"
    Ist Tierhaltung im MV genehmigt, oder später beweisbar?

    "Wir haben uns damals (bei Einzug)im Übrigen darauf geeinigt das ich die Wohnung renoviert und im gleichen Zustand wie übernommen übergebe"
    OK.

    "- Der Vermieter will das ich bis Ende August die Wohnung komplett neu tapeziert und gestrichen habe, kann er das verlangen?"
    M.E. nach nicht, da ja die Wiederherstellung der Mietsache zum Ende des Mietverhältnisses vereinbart wurde. Evtl. Fristen wurden vom BGH gekippt.

    "- Der Vermieter will die gesamte NK Nachzahlung bis zum 30.09 haben,"
    Darauf kommen wir später zurück.

    "Er droht mit fristloser Kündigung und verweist auf irgendein BGH Urteil ..."
    Welches bittesehr?

    "- Drittens will er das ich 4 der 6 Katzen abschaffe da der Verwalter (?!?!? Mein Vermieter ist der Eigentümer!!!) keine Haustiere duldet"
    Mit dem HV hast Du kein Vertragsverhältnis.

    "Ich habe eine ganz klare Vermutung warum mein Vermieter das macht, er will die Wohnung verkaufen"
    Verstehe, meist lassen sich leerstehende Wohnungen besser verkaufen. Aber Euch tangiert das grundsätzlich (noch) nicht.
    Ist das ein Haus mit mehreren Eigentumswohnungen?

    2 Mal editiert, zuletzt von Berny (13. August 2012 um 01:39)

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