fristlose kündigung

  • mein chef hat mir kein geld zahlen können, also konnte ich die letzten drei monate meine miete nicht zahlen.... ich habe mich aus charmgefühl nicht mit dem vermietr in verbindung gesetzt, jetzt habe ich über den anwalt meiner vermieter ( konzern nicht privat) die fristlose kündigung bekommen und muss jetzt meine wohnung bis nächsten samstag räumen.ich hoffe ihr könnt mir helfen, mit der frage ... kann ich da noch etwas gegen tun?

  • Da können Sie nur noch die volle Mitschuld in einem Ruck begleichen.

    Wenn Ihr Chef keinen Lohn zahlt, dann bekommt eben der Mieter auch keine Miete; so kann man 3 Monate lang das Problem vorübergehend auch lösen - seltsames Rechtsempfinden.

    Der Vermieter ist kein Sozialamt - das schreiben Sie sich mal hinter die Ohren, wobei ich über der Grund der fehlenden Lohnzahlung nicht spekulieren möchte.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (11. August 2012 um 17:32)

  • ..... ich hatte um einen rat gebeten ... nicht darum beleidigt oder gedemütigt zu werden...!!! da wie sie gut erkannt haben, nicht die persöhnlichen hintergründe kennen, sollten sie wenn sie nur einen blöden spruch für meine frage übrig haben, aufs antworten verzichten ! danke

    eigentlich haben sie es freundlich nicht verdient!!!

  • Wie auch schon im anderen Forum geschrieben, die rückständige Miete umgehend zahlen. Dann ist die fristlose Kündigung unwirksam.

    Geh schnellstens zum Arbeistamt, Jobcenter oder wo auch immer hin beantrage Hilfe.

    Das und den Chef auf Zahlung des ausstehendes Lohns beim Arbeitsgericht verklagen, hättest Du längst tun sollen.

    Sorry, das hat nichts mit Schamgefühl (Charm ist was anderes;)), sondern eher was mit Dummheit zu tun.

  • der zahlt seit 3 monaten nicht und du gehst weiter arbeiten???

    die kündigung ist berechtigt, kann aber durch zahlung oder durch erklärung einer öffentlichen stelle (die die miete übernimmt) geheilt werden.

    ABER DU MUSST DICH KÜMMERN!

    Ein Forum ist keine kostenlose Rechtsberatung und ersetzt auch nicht den Weg zum Anwalt :eek:

  • Ich kann mich den kritischen Vorpostern nur anschliessen und verkneife mir eine persönliche Bemerkung. Du solltest Dich schnellstens bewegen Richtung Mietzahlung.
    Frage doch mal das JobCenter.

  • Hallo maria229,
    es besteht event. noch die Moeglichkeit beim Sozialamt anzufragen ob die Kuendigung noch abgewehrt werden kann, besonders dann wenn Kind/er mit in der Wohnung vorhanden sind.
    Sollten Sie die fehlende Miete parat haben, dann besteht event. die Moeglichkeit mit den Vermieter darueber zu sprechen und die Miete sofort und vollstaendig zu zahlen (auch die zukuenftige). Vermietern ist ein langer und zeitaufwendiger Raeumungsprozess nicht immer angenehm.
    Wenn Sie die Wohnung nicht raeumen, dann bekommen Sie in der Regel eine Information darueber, dass der Vermieter mit Hilfe eines Gerichtvollziehers die Wohnung in der "naechsten" Zeit raeumen wird.
    Das ist das sog. Rechtshaendigkeit des Raeumungsanspruch. Dann ist das die sog. letzte Moeglichkeit SOFORT und vollstaendig die fehlende Miete zu zahlen (Schonfrist). Dann wird in der Regel die Kuendigung unwirksam.
    Hier ist die Hinzunahme eines Rechtanwalt angebracht. Das Amtsgericht kann darueber informieren ob Sie einen kostenlosen Anwalt erhalten.

    Leider ist nicht genau der Kuendigungsvorgang von Ihnen geschildert worden. Denn in der Regel erhalten Sie vor der fristlosen Kuendigung ein Erinnerungsschreiben und oder eine Abmahnung.
    Wenn Sie das nicht erhalten haben, sollten Sie auf jeden Fall sich mit einen Rechtsanwalt oder auch Mieterschutzbund in Verbindung setzen. Hier zaehlt jetzt jeder Tag!
    Ps. Man sollte keinen Mieter/in unterstellen, dass der Mieter/in die Miete nicht zahlen moechte.
    Tipp. Versuche Sie so schnell wie moeglich diese Kuendigung abzwehren und sprechen Sie in Zukunft mit Ihren Vermieter wenn Sie die Miete nicht zahlen koennen. Je frueher desto besser.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Zitat

    Leider ist nicht genau der Kuendigungsvorgang von Ihnen geschildert worden. Denn in der Regel erhalten Sie vor der fristlosen Kuendigung ein Erinnerungsschreiben und oder eine Abmahnung.
    Wenn Sie das nicht erhalten haben, sollten Sie auf jeden Fall sich mit einen Rechtsanwalt oder auch Mieterschutzbund in Verbindung setzen. Hier zaehlt jetzt jeder Tag!

    Hmm wozu? Eine fristlose Kündigung aufgrund bestehender Mietrückstände setzt weder eine vorherige Abmahnung noch eine Zahlungserinnerung voraus.

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