Kabelfernsehen wie berechnet in Mietkostenabrechnung?

  • brauch ich nicht du willst ja einfach nur recht haben. es gilt der satz: wer lesen kann ist klar im vorteil

    es steht drin, da urteile posten (wie erwartet) hier nix bringt spar ich mir auch die mühe die entsprechende passge hier zu posten.

    viel spaß beim richter, aber nacher nicht jammern :D

    Ein Forum ist keine kostenlose Rechtsberatung und ersetzt auch nicht den Weg zum Anwalt :eek:

  • was ist im mietvertrag vereinbart? sollte er nach dem 1.9.2001 geschlossen sein und nicht explizit die regelung enhalten (nach we) dann gilt wohnfläche, egal wieviele leute kabel-tv haben.


    Falsch. Grundsätzlich nach Mieteinheiten, welche Kabelversorgung haben.

  • Hallo,

    BGB hin oder her, ich hab bei kabelfernsehen.org unter Kabelanschluss anmelden gelesen, dass gerade in großen Mietshäusern mit mehreren Wohneinheiten die Vermieter besondere Paketpreise aushandeln können. Dein Vermieter hat es wahrscheinlich gut gemeint und ohne auf die Gesetzesverpflichtung zur Wohnflächenabrechnung zu achten, die günstigere und einfachere WE Variante gewählt. Ich denke aber, dass im Mietvertrag die genauen Betriebskosten und damit auch der Kabelbeitrag aufgeschlüsselt sein müssten. Schau dort mal nach und ansonsten solltest du den Vermieter wirklich mal fragen.

    Grüße
    Takis

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!