Wg Mitbewohner zieht ohne Kündigung aus

  • Hallo erst mal,

    ich habe von meinem Mitbewohner kurzfristig erfahren, das er nächsten Monat auszieht allerdings hat er weder eine Kündigung beim Vermieter eingereicht noch würde er die Kündigungsfrist einhalten. Er ist zwar bemüht einen Nachmieter zu finden allerdings glaube ich nicht das er das so kurzfristig schaffen wird, zudem wir vorgestern noch einen Rohrbruch hatten und ich auch in 3 Monaten ausziehen werde. Außerdem möchte der Vermieter keinen weiteren Studenten im Haus haben und sich seine Mieter am liebsten selbst aussuchen. Nun würde es mich interessieren ob ich verpflichtet bin die kompletten Kosten der Wohnung zu übernehmen wenn sich mein Mitbewohner einfach aus dem Staub macht. Wir sind beide Hauptmieter der Wohnung und der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit.

    Danke im voraus!

  • mikesch91:

    "ich habe von meinem Mitbewohner kurzfristig erfahren, das er nächsten Monat auszieht"
    Das kann er, ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass er mit allen Rechten und Pflichten im Mietvertrag verbleibt.

    "Außerdem möchte der Vermieter keinen weiteren Studenten im Haus haben"
    Verständlich, wenn man in diesem Forum über WG_Probleme liest...:mad:

    "ob ich verpflichtet bin die kompletten Kosten der Wohnung zu übernehmen wenn sich mein Mitbewohner einfach aus dem Staub macht. Wir sind beide Hauptmieter der Wohnung und der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit."
    Ja, Du bist dem VM ggü voll in der Pflicht.

  • ihr haftet beide als gesamtschuldner. der vermieter wird sich aber wohl an dich wenden, da er deine adresse kennt. du müsstest dann deinen (ex)mitbewohner verklagen falls er nicht freiwillig zahlt

    Ein Forum ist keine kostenlose Rechtsberatung und ersetzt auch nicht den Weg zum Anwalt :eek:

  • Ja, das haben nun mal Wohngemeinschaften an sich. Den Vorteil billigerer Miete erkauft man sich schnell mit einem Klotz am Bein, welchen Sie nun mit rumtragen müssen.

  • wie stehen denn die Chancen in diesem Fall mein Geld von meinem Mitbewohner (der im Moment Arbeitslosengeld 2 bezieht) zurück zu bekommen?


    In einem Lied heisst es "The answer, my friend, is blowing in the wind".


  • wie stehen denn die Chancen in diesem Fall mein Geld von meinem Mitbewohner (der im Moment Arbeitslosengeld 2 bezieht) zurück zu bekommen?

    einem nackten mann kannst du nicht in die tasche greifen...

    Ein Forum ist keine kostenlose Rechtsberatung und ersetzt auch nicht den Weg zum Anwalt :eek:

  • Zitat

    und ich auch in 3 Monaten ausziehen werde.

    Dann müßt Ihr doch beide schon gekündigt haben. Folglich ist es völlig unnötig das Dein Mitbewohner kündigt. Mal davon abgesehen das seine Teilkündigung unwirksam wäre.

    Zitat

    Nun würde es mich interessieren ob ich verpflichtet bin die kompletten Kosten der Wohnung zu übernehmen

    Dem Vermieter gegenüber ist jeder von Euch zu 100 % verpflichtet. Das Dein Mitbewohner nicht zahlt/zahlen will ist ein Problem zwischen Euch beiden.

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