Nachträglich erhobene Miete

  • Hallo zusammen!

    Um mein Problem darzulegen werde ich kurz den Hergang schildern.
    Aus diversen Gründen habe ich meine meine Wohnung fristgemäß zum 31.07.2012 nach nur 10 Monaten gekündigt.
    Vergangenen Dienstag (31.07) sollte die Übergabe um 18.30 Uhr stattfinden. Einen Tag zuvor bekam ich eine SMS von meinem VM mit der "Bitte" den Termin etwas vorzuverlegen. Von meiner Seite aus kein Problem da ich Urlaub hatte - also neue Uhrzeit 15.30 Uhr.

    Während der Abnahme/Übergabe kam es zu mehreren verbalen Auseinandersetzungen bei denen unter anderem gefordert wurde das die Fenster zu putzen seien, ein neuer Filter in die Dunsthaube einzusetzen ist und noch so ein paar Kleinigkeiten.
    VM stimmte sogar zu das die Wohnung, wie im Mietvertrag steht, besenrein ist. Ehrlich gesagt ist sie mehr als das! Alle Räume frisch gestrichen und 3 von 7 neu tapeziert.

    Am Ende der 1 1/2 h Auseinandersetzung schlug ich vor am Folgetag gegen Spätnachmittag / Abend die endgültige Übergabe zu machen und gewisse Dinge behoben zu haben.
    Das ging von seiner Seite aus nicht. Sein Vorschlag war dann Freitag 03.08. was von meiner Seite aus nicht ging.

    Zum Schluss haben wir uns auf Montag 06.08 geeinigt.
    Gestern Abend nun kam es dann zum Finale. Und wenn ich darüber nachdenke kann ich nur mit dem Kopf schütteln.
    Gegen Ende dieser erneuten Auseinandersetzung gestand ich ihm zu, die im voraus bezahlte Küchennutzungsgebühr von 75 € ( für August bis Dezember) einzubehalten und mir die komplette Kaution auf meine Konto zu überweisen.

    Erst kam es mir so vor als wäre es für ihn in Ordnung... doch er hat eben mal kurz aufgerundet und 150 € daraus gemacht.
    FÜR MIETE VOM 01.08. - 06.08.!
    Nach meinem Einwand hat er dann 10 € abgezogen und wir mir nun die Kaution - 140 € (hoffentlich bald) überweisen.

    Darf er für diese 6 Tage nachträglich noch Miete kassieren? :confused:
    Immerhin wurde mein Vorschlag, die Abnahme einen Tag später zu machen - von seiner Seite aus abgeschmettert.

    Vielleicht weiss jemand Rat!

  • Hallo Sammy23,

    Vergangenen Dienstag (31.07) ... - also neue Uhrzeit 15.30 Uhr.
    ...gefordert wurde das die Fenster zu putzen seien, ein neuer Filter in die Dunsthaube einzusetzen ist und noch so ein paar Kleinigkeiten.
    VM stimmte sogar zu das die Wohnung, wie im Mietvertrag steht, besenrein ist."
    Halte ich für Bagatellen, welche keine Nutzungsdauerverlängerung begründen.

    "Ehrlich gesagt ist sie mehr als das! Alle Räume frisch gestrichen und 3 von 7 neu tapeziert."
    War wohl nicht vertraglich vereinbart, also: Gutheit ist Dummheit. Und Rechte oder sentimentale Zugeständnisse kannste daraus nicht ableiten.

    "Am Ende der 1 1/2 h Auseinandersetzung schlug ich vor am Folgetag [1.8.] gegen Spätnachmittag / Abend die endgültige Übergabe zu machen und gewisse Dinge behoben zu haben.
    Das ging von seiner Seite aus nicht. Sein Vorschlag war dann Freitag 03.08. was von meiner Seite aus nicht ging."
    Warum nicht Sa oder So?

    "Zum Schluss haben wir uns auf Montag 06.08 geeinigt."
    Also ist der spätere Termin nicht allein von Dir verschuldet.

    "Gegen Ende dieser erneuten Auseinandersetzung gestand ich ihm zu, die im voraus bezahlte Küchennutzungsgebühr von 75 € ( für August bis Dezember) einzubehalten und mir die komplette Kaution auf meine Konto zu überweisen.
    Erst kam es mir so vor als wäre es für ihn in Ordnung... doch er hat eben mal kurz aufgerundet und 150 € daraus gemacht.
    FÜR MIETE VOM 01.08. - 06.08.!"
    Hä...?

    "Nach meinem Einwand hat er dann 10 € abgezogen und wir mir nun die Kaution - 140 € (hoffentlich bald) überweisen."
    Komische "Geschäfte"...

    "Darf er für diese 6 Tage nachträglich noch Miete kassieren? :confused:
    Immerhin wurde mein Vorschlag, die Abnahme einen Tag später zu machen - von seiner Seite aus abgeschmettert."
    Nicht abgeschmettert, sondern abgelehnt.
    Wenn ich dies alles nicht für zu kleinkariert und kindisch halten würde, würde ich mir überlegen, einen vereinbarten Betrag (gab es Zeugen bei den Treffen?) zu ermitteln und diesen zu fordern.
    Steigerungen wären Mahnbescheid, Rechtsanwalt, Gericht...
    Ein dreistelliger Streitwert würde dann beim Verlieren vierstellig kosten.

  • Hallo Berny,

    "War wohl nicht vertraglich vereinbart, also: Gutheit ist Dummheit. Und Rechte oder sentimentale Zugeständnisse kannste daraus nicht ableiten"
    Da hast du Recht!

    "Am Ende der 1 1/2 h Auseinandersetzung schlug ich vor am Folgetag [1.8.] gegen Spätnachmittag / Abend die endgültige Übergabe zu machen und gewisse Dinge behoben zu haben.
    Das ging von seiner Seite aus nicht. Sein Vorschlag war dann Freitag 03.08. was von meiner Seite aus nicht ging."
    Warum nicht Sa oder So?
    War leider nicht möglich da ich von Freitag bis Sonntag Abend nicht da war. (Hatte ich vergessen zu erwähnen)

    "Zum Schluss haben wir uns auf Montag 06.08 geeinigt."
    Also ist der spätere Termin nicht allein von Dir verschuldet.

    "Gegen Ende dieser erneuten Auseinandersetzung gestand ich ihm zu, die im voraus bezahlte Küchennutzungsgebühr von 75 € ( für August bis Dezember) einzubehalten und mir die komplette Kaution auf meine Konto zu überweisen.
    Erst kam es mir so vor als wäre es für ihn in Ordnung... doch er hat eben mal kurz aufgerundet und 150 € daraus gemacht.
    FÜR MIETE VOM 01.08. - 06.08.!"
    Hä...?
    ...? Er hat es sich herausgenommen mir, durch die "ständige" Verschiebung der Übergabe, diese Tage in Rechnung zu stellen.
    Was ich lächerlich finde, da er nicht vor hat diese Wohnung in naher Zukunft weiter zu vermieten - dementsprechend kann er nicht einmal Mietausfall geltend machen.

    "Nach meinem Einwand hat er dann 10 € abgezogen und wir mir nun die Kaution - 140 € (hoffentlich bald) überweisen."
    Komische "Geschäfte"...
    Absolut!!!

    "Darf er für diese 6 Tage nachträglich noch Miete kassieren? :confused:
    Immerhin wurde mein Vorschlag, die Abnahme einen Tag später zu machen - von seiner Seite aus abgeschmettert."
    Nicht abgeschmettert, sondern abgelehnt.
    Wenn ich dies alles nicht für zu kleinkariert und kindisch halten würde, würde ich mir überlegen, einen vereinbarten Betrag (gab es Zeugen bei den Treffen?) zu ermitteln und diesen zu fordern.

    Ja es gab Zeugen ( meine Eltern ). Die wollte er am liebsten rausschmeissen - ging aber nicht :cool: da ich ja noch die Mieterin bin :p

    Steigerungen wären Mahnbescheid, Rechtsanwalt, Gericht...
    Ein dreistelliger Streitwert würde dann beim Verlieren vierstellig kosten.

    An so etwas in der Art habe ich auch schon gedacht. Dieser Mensch hat mich etliches an Nerven gekostet. Diese Aktion mit der nachträglichen Miete ist nur ein kleiner Teil dessen was abgelaufen ist.
    Doch leider fehlt mir der nötige Rechtschutz und auch im Mieterbund bin ich nicht. Ich fürchte ein Streit mit Rechtsanwalt.. Gericht... etc. würde für mich wohl eher negativ ausgehen :(

    Momentan bin ich froh das alles hinter mir liegt. Das einzige was mich noch etwas "zittern" lässt ist die Nebenkosten Schlussrechnung... Es hat wohl Tagelang das Hof Licht gebrannt.. das natürlich nur ich angelassen haben kann :mad:
    (Ich war in diesem Haus die einzige Mieterin, aber seine Frau und er waren mind. alle zwei Tage da wg. Garten.. etc.)

    Nunja, egal wer dort irgendwann einziehen mag. Demjenigen wünsche ich Viel Glück ^^

  • Hallo Sammy23,
    ohne weiter auf die ganze Problematik einzugehen moechte ich Ihnen zu einen Punkt "...6 Tage nachtraeglich Miete kassieren ..." einen Information mitteilen.
    Es besteht hier die Moeglichkeit das Ihr Ex Vermieter auf eine sog. Nutzungsentschaedigung zurueck greift. Diese entsteht dann, wenn man eine Wohnung nutzt ohne Mieter dieser Wohnung zu sein. Paragraf 546a BGB
    Sollten Sie aber nicht mehr in der Wohnung gewohnt haben (da keine Moebel mehr vorhanden waren und die Kuendigung zum 31.7. erfolgte) dann kann es schwer werden fuer den Ex Vermieter den Geldbetrag zu verlangen.

    Tipp. Zeugen, Beweismaterial (Fotos, Schriftstuecke etc.) aufbewahren und den Ex Vermieter schriftlich mit Nachweis um Stellungnahme bitten gegebenfalls die unberechtigten eingehaltenden Geldbetraege wieder zurueck zuerstatten.
    Tipp. Sie haben die Moeglichkeit ueber das Amtsgericht eine kostenlose Rechtsberatung zu erhalten. Am besten dort mal nachfragen.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!