Muss ich bei Auszug renovieren / streichen???

  • Hallo

    Wir haben unsere Wohnung zum 31.09.2012 gekündigt! Bei Einzug haben eine neu renovierte Wohnung bekommen! Nun meine Frage: laut vertag müssen wir die Wohnung in " Vertragsgemäßen Zustand" zurückgeben! Was bedeutet das?? Wir haben nur ein Zimmer gestrichen und eines Tapeziert der Rest ist so geblieben wie es bei Einzug war! Haben 2 Jahre in der Wohnung gewohnt! Unsere Vermieter meint wir müssen alles neu weiß streichen! Stimmt das?? Danke schon mal im vorraus

    Karin

  • Der Begriff "vertragsgemäßer Zustand" ist keine klare Aussage, sondern nur wischiwaschi. Hier sollte es ausreichen, dass die Wohnung ohne große Abnutzzugsspuren zuück gegeben wird. Wenn die Farbe des gestrichenen Zimmers und die Tapete den Anspruch "dezent" erfüllen, dann kann der Vermieter nicht mehr verlangen.

    Dann reicht es, wenn die Wohnung "besenrein" zurück gelassen wird.

    Mehr dazu hier: Wann Mieter beim Auszug renovieren müssen - Schönheitsreparaturen - FOCUS Online - Nachrichten

  • "Vertraggemäßer Zustand" kann viel und noch was heißen.

    Was steht denn sonst zu Schönheitsreparaturen im Vertrag?

    Zitat

    Unsere Vermieter meint wir müssen alles neu weiß streichen!

    Vermieter meinen gerne viel;)

  • Hallo Karin,

    auch, wenn Du fast jeden Satz mit "!" abschliesst, wird er nicht eindrucksvoller oder wichtiger...
    Den 31.09.2012 gibt es übrigens nicht.
    evtl. Löcher von Dübeln, Nägeln usw. sollteste mit Tubenspachtel (Kodi oder Baumarkt) verschliessen.

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