Eigenbedarf telefonisch angekündigt

  • Hallo, ich bin neu hier und habe Fragen zu einer verzwickten Situation.

    Ich bin Mieterin einer Wohnung im Haus meiner Tochter und des Schwiegersohnes. Beide sind Eigentümer des Hauses. Sie leben im Streit, der Schwiegersohn musste kürzlich auf polizeiliche Weisung das Haus verlassen und lebt derzeit freiwillig anderswo.

    Heute hat er telefonisch bei meiner Tochter angekündigt, dass er Eigenbedarf für meine Wohnung anmelden wird. Sie solle mir Bescheid sagen, dass ich mich um eine Wohnung bemühen soll, damit er in maximal 3 Monaten wieder in sein Haus zurückkehren kann, um dann in meine Mietwohnung einzuziehen.

    Bei seinem letzten "Besuch" hier im Haus hat er sich ein paar seiner persönlichen Sachen abgeholt und dabei auch gleichzeitig aus meinem Flur ein Foto - es war ein Geschenk für mich - von der Wand abgehängt und mitgenommen. Meine Wohnung hat keinen separaten Eingang.

    Da ich gerade wegen einer Krebsbehandlung aus der Reha zurück bin, belastet mich diese Situation besonders.

    Meine Tochter möchte mit den beiden Kindern nicht aus dem Haus ausziehen und möchte auch nicht, dass ich ausziehe und mir eine andere Wohnung suche.

    Ich bin jetzt total verunsichert und weiß nicht, womit ich zu rechnen habe und auf was ich mich einstellen muss. Kann mein Schwiegersohn gegen mich einen Eigenbedarfsanspruch mit einer Kündigung durchsetzen, wann müsste ich dann aus meiner Wohnung ausziehen? Ich wohne jetzt seit 10 Jahren hier.

    Vielen Dank für hilfreiche Antworten.

  • Eine Kündigung, auch für Eigenbedarf muss immer schriftlich erfolgen. Ob sie dann wirksam werden kann, hängt von den Besitzverhältnissen ab. Sind Tochter und Schwiegersohn als Vermieter im Mietvertrag genannt?

    Bei 10jähriger Mietzeit beträgt die Kündigungsfrist 9 Monate. Vorausgesetzt, die Kündigung wegen Eigenbedarf ist durchzusetzen.

  • Ich bin Mieterin einer Wohnung im Haus meiner Tochter und des Schwiegersohnes. Beide sind Eigentümer des Hauses.
    Es gibt keinen schriftlichen Mietvertrag.


    Dann, würde ich sagen, müsste eine schriftliche und begründete Eigenbedarfskündigung von beiden Eigentümern unterschrieben sein.

  • Also hätte die einseitige Eigenbedarfskündigung durch meinen Schwiegersohn keine Gültigkeit, weil meine Tochter wohl eher nicht unterschreiben wird. Habe ich das jetzt richtig interpretiert?

  • Also hätte die einseitige Eigenbedarfskündigung durch meinen Schwiegersohn keine Gültigkeit, weil meine Tochter wohl eher nicht unterschreiben wird. Habe ich das jetzt richtig interpretiert?


    Grundsätzlich ja. Aaaber in Ermangelung eines schriftlichen MV würde ich, falls das Problem nicht lösbar erscheint, einen Fachanwalt zurate ziehen.
    Wir User hier dürfen ja nur unsere Meinungen sagen, aber keine Rechtsberatung machen.

  • Ja klar, das wird sich wohl eher nicht vermeiden lassen... Aber so einfach wird es wohl mit einer Eigenbedarfskündigung nicht gehen - schätze ich mal.

    Vermutlich wird das Haus eh verkauft werden müssen, mal sehen, was dann wird.

    Danke euch für die Antworten und hoffe, dass noch jemand eine gute Idee hat, die mich beruhigt...

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