Hallo!
Bin neu hier und hätte ein wichtiges Anliegen:
Ich habe meine Wohnung damals zum 01.08. gekündigt.
So nun hab ich leider kein Geld für Reparaturen.
Es sind 2 Türen beschädigt, eine Fliese im Bad, der Boden
hat an einigen Stellen kleine Brandflecken.
Was passiert denn wenn ich bis morgen diese Sachen nicht machen
lassen kann?
Gekündigt-Kein Geld für Reparaturen
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Anita89 -
31. Juli 2012 um 14:10 -
Erledigt
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Zitat
Was passiert denn wenn ich bis morgen diese Sachen nicht machen
lassen kann?Dann muß der Vermieter Dir eine Nachfrist setzen. Aber das ändert nichts daran das Du dann sicher auch kein Geld für die Reparaturen haben wirst, oder?
Was ist mit Kaution? Wenn Du eine hinterlegt/gezahlt hast biete ihm an die Reparaturkosten davon abzuziehen. Dafür ist eine Kaution ja u. a. da.
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naja im schlimmsten fall verklagt er dich und irgendwann kommt der gerichtsvollzieher - dadurch wird es natürlich nicht billiger

das deutsche schuldrecht kennt den zustand "kein geld haben" nicht!
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Hallo Anita89,
"Ich habe meine Wohnung damals zum 01.08. gekündigt."
Üblich wäre der 31.07., und die Rückgabe der Mietsache geschieht dann üblicherweise am letzten Tag des Mietverhältnisses abends bzw. nach Absprache."So nun hab ich leider kein Geld für Reparaturen."
Das ändert nichts an der Rechtslage."Was passiert denn wenn ich bis morgen diese Sachen nicht machen
lassen kann?"
Zu Risiken und Nebenwirkungen frage Deinen Vermieter.
Ich finde es gaaanz toll, dass Dir fünf Minuten vor Ultimo überhaupt der Gedanke bzgl. Deiner Pflichten gekommen ist.
Für die Zeit ab morgen, wo die Mietsache in nicht übergabefähigem Zustand verbleibt, kann der VM weiterhin von Dir Nutzungsentschädigung in Höhe der Brutoomiete verlangen, und zwar halbmonatsweise im Voraus.
Zusatz zu meinem Vorredner: Wenn der VM einen (Gerichts)Titel gegen Dich hat, verjährt dieser erst nach dreissig Jahren.
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