Hallo,
ich will in eine neue Wohnung ziehen und habe zwei Fragen:
1) Der Vermieter bzw. Makler gibt mir einen Mietvertrag, der nicht ganz Standard aussieht sondern eher individuell formuliert ist und dazu - als fester Vertragsbestandteil im Anhang - sogenannte "Allgemeine Vertragsbedingungen", die relativ Standard und wie vorgefertigt irgendwo rauskopiert sind.
Welches dieser zwei Dokumente hat Vorrang bzw. Gültigkeit, wenn ein Sachverhalt im Mietvertrag anders bzw. widersprüchlich zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen formuliert ist?
2) Auch im Vertrag sind widersprüchliche Paragraphen zu finden: so wird zum einen die Küche kostenlos zur Verfügung gestellt und zwar unter Ausschluss einer Reparatur- und Ersatzverpflichtung seitens des Vermieters - auf der anderen Seite wird aber unter der Rubrik "Kleinreparaturen" explizit die Spühlmaschine, Kühlschrank, Mikrowelle, Herd/Ofen etc. genannt mit dem Verweis, dass der Mieter alle Kleinreparaturen (Def.: alles unter EUR 80) zahlen muss, aber alles was darüber hinaus geht (also über die 80 EUR ist) keine Kleinreparatur ist und somit vom Vermieter zu tragen sei. Außerdem können Kleinreparaturen vom Vermieter veranlasst werden und ich habe diese - wenn Betrag unter 80 EUR - zu zahlen ...
Nach Hinweis auf diese offensichtlichen Widersprüche mit der Bitte um Klärung bzw. Spezifikation der Sachverhalte, wurde mir gesagt, dass es sich um einen Standard-08/15 Mietvereinbarung handelt und dass ein anderer Bewerber für die Wohnung den Vorzug erhält, wenn meine "Änderungen" berücksichtigt werden sollen.
Wer kann mir helfen?
Vielen Dank!!