Abmahnung...

  • Guten Tag,

    Person XY hat ein Schreiben von seinem Vermieter bekommen, indem der Vermieter die dritte Abmahnung mit Androhung der fristlosen Kündigung ausgesprochen hat.
    Als Beründung gab der Vermieter an, dass Person XY nach zweimaliger mündlicher Abmahnung den Besuch/ die Übernachtung von 2 bis 7 Personen in seinem Zimmer nicht eingestellt hätte.
    Seit dem Person XY hier wohnt (ca. 2 1/2 Monate) hat er insgesammt dreimal, maximal 2 Personen bei sich Übernachten lassen, maximal 2 Tage. Zu Besuch hatte er maximal 4 Personen.
    Zudem kommt dazu, dass der Vermieter schon des öfteren ohne Erlaubnis sein Zimmer betrat, seinen Besuch und ihn selbst verbal beleitigte und ihm falsche Tatsachen unterstellt hatte.
    Ebenfalls musste er sich schon zweimal Gewaltandrohungen von seinem Vermieter gefallen lassen.
    Als der Vermieter das letzte mal ohne Erlaubnis sein Zimmer betrat und seinen Besuch und Person XY wieder einmal Beleidigte und ihm gedroht hatte ihn "Windelweich zu prügeln", hat einer seiner Gäste ihn aus dem Zimmer geschubst.
    In der dritten Abmahnung steht nun das seine Gäste ihn tätlich angegriffen haben.

    Wie soll Person XY nun auf dieses Schreiben reagieren?
    Soll Person XY überhaupt reagieren?

    MfG
    peterhansen110


    Anhang:
    Der Mieter wohnt in einer 5 Zimmer WG. Er hat zweimal 1 Person bei sich übernachten lassen und einmal 2 Personen. Die Person/en hat er nie länger als zwei Tage bei sich nächtigen lassen.
    Der Vermieter ist in das Zimmer gekommen, ohne das der Mieter ihm die Türe geöffnet hat, bzw als der Mieter noch geschlafen hatte!
    Der Vermieter hat einen Schlüssel für die Wohnung, nicht aber für das Zimmer des Mieters...
    Der Mieter schließt sein Zimmer jedoch nicht ab, wenn er zuhause ist. Auch nicht Nachts wenn er schläft.

  • Person XY fragt:

    Wie soll Person XY nun auf dieses Schreiben reagieren?
    Soll Person XY überhaupt reagieren?

    Selbst kündigen und ausziehen. Wenn die Verbalattacken und das andere beweisbar sind, dann auch fristlos.

  • Wie soll Person XY nun auf dieses Schreiben reagieren?
    Soll Person XY überhaupt reagieren?

    Ich würde jedes Ereignis dokumentieren nach den "W"s:
    Wer hat Wann Was gemacht, Wie hat es sich ausgewirkt, Wer ist Zeuge?
    Das Wohnungstürschloss würde ich austauschen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!