mehrjährige Nebenkostenabrechnung

  • guten tag miteinander.

    seit meinem einzug 2008 habe ich nie eine nebenkostenabrechnung erhalten und war auch nie mit dem vermieter zählerstände ablesen (die teilweise in meiner wohnung sind). nach nun 4 jahren 4 monaten ziehe ich aus. in den 4,33 jahren habe ich so wenig nebenkostenvorauszahlungen leisten müssen, dass ich davon ausgehen muss, dass ich etwas nachzahlen muss. um zumindest einer teilweisen verjährung zu entgehen, berechnet er mir nun anteilig die letzten 24 monate. dazu hat er die startzählerstände von den jetzigen ständen abgezogen, durch die 52 monate geteilt und dann davon das 12fache als nebenkosten für dieses jahr und letztes jahr angesetzt.

    meine fragen:
    - kann er das so pauschal abrechnen? da sich z.b. wasserkosten pro m³ in den letzten jahren geändert haben, kann er ja garnicht sagen, ob ich damals, als das noch günstiger war, mehr oder weniger davon verbraucht habe, zumal ich durch berufsbedingte abwesenheiten keine konstanten verbräuche hatte.
    - darf er wahrlos den abrechnungszeitraum ohne mein wissen anpassen? er müsste ja eigentlich 12 monate ab mietbeginn oder volle kalenderjahre abrechnen

    schönes wochenende und danke für die antworten.

    #edit: vielleicht noch zur ergänzung: ich bin nie nach zutritt zu meinen zählern in der wohnung gefragt worden, mein vermieter hat mich eigentlich mindestens 1-2 mal im monat gesehen. er muss auch die abrechnungen der gemeinde bekommen haben, da er sich im garten mal über die gestiegenen abrechnungen beschwert hat. genauso hätte er genug zeit zur erstellung der nebenkostenabrechnung gehabt, da er rentner ist.

    Einmal editiert, zuletzt von phil97209 (28. Juli 2012 um 11:41)

  • Zitat

    darf er wahrlos den abrechnungszeitraum ohne mein wissen anpassen?

    Nö!

    Zitat

    er müsste ja eigentlich 12 monate ab mietbeginn oder volle kalenderjahre abrechnen

    Halbrichtig! Der Abrechnungszeitraum muss immer 12 Monate betragen. Das kann, muss aber nicht das Kalender sein.

    Zitat

    genauso hätte er genug zeit zur erstellung der nebenkostenabrechnung gehabt, da er rentner ist.

    Völlig irrelevant und du musst nicht nach Entschuldigungen für deinen Vermieter suchen..

  • das heisst (bei mietbeginn 01.05.08) er hätte den zeitraum 2011/12 von 01.05.11 bis 30.04.12 abrechnen müssen und dann von 01.05. bis auszug?

    und wie siehts jetzt mit dem durchschnittsverbrauch aus? darf er den aus über 4 jahren berechnen? oder hätte er zwischenablesungen machen müssen?

  • um nachforderungen stellen zu können muss die abrechnung 12 monate nach dem abrechnungszeitraum dem mieter zugehen (§ 556 BGB). sonst sind nachforderungen (des vermieters) ausgeschlossen.

    abrechnen beudeutet, hier ist nix pauschal. die tatsächlichen kosten müssen nach dem verteilerschlüssel, der entweder wie er im mietvertrag steht, sonst nach wohnfläche (§ 556a BGB) auf die parteien umgelegt werden.

    er muss im übrigen auch die vorjahre abrechnen, er kann zwar keine nachforderungen mehr stellen, tut er das aber nicht können die vorauszahlungen zurückgefordert werden.

    Ein Forum ist keine kostenlose Rechtsberatung und ersetzt auch nicht den Weg zum Anwalt :eek:

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