Abzocke durch Vermieter?

  • Hallo,

    bin neu hier und brauche dringend Hilfe. Mein Freund und ich sind letzten Monat umgezogen und haben seitdem gravierende Probleme mit unserem ehemaligen Vermieter. Dazu muss ich etwas ausholen.

    Die Wohnung haben wir im Feb. 2010 tapeziert, jedoch nicht gestrichen, übernommen. Im Mietvertrag wurde vereinbart, dass der Vermieter auf die Kaution verzichtet, wir im Gegenzug die Wände selbst streichen, was wir auch getan haben. Leider haben unsere beiden Katzen massive Schäden an den Tapeten verursacht. Der Vermieter verlangte deshalb keinen neuen Anstrich, sondern komplett neue Tapeten, was wir auch zugestanden haben. Da fing der Ärger bereits an. Entgegen seiner Forderung (die ja nicht rechtens ist) die Firma seiner Wahl zu beauftragen, haben wir die Tapeten selbst entfernt und ein befreundeter Maler und Lackierer hat die Wohnung tapeziert. Dies hätte den Ansprüchen einer fachmännisch angebrachten Tapete genügt, wenn nicht stellenweise Quetschfalten entstanden wären. Diese hat der Vermieter natürlich bemängelt. Allerdings gab er sich nicht damit zufrieden, die Tapete stellenweise auszubessern. Die Firma seiner Wahl sollte vielmehr auf unsere Kosten die von uns angebrachte Tapete entfernen und die Wohnung neu tapezieren. Um Kosten zu sparen haben wir die Tapete selbst entfernt und die weiteren Kosten (immerhin 1300 Euro) zähneknirschend in Kauf genommen. Natürlich auch in der Hoffnung, dass sich die Angelegenheit damit erledigt.

    Letztes Wochenende haben wir am Freitag und Samstag die Tapeten entfernt und nun erneut ein Schreiben von unserem ehemaligen Vermieter erhalten, in dem er uns diverse Dinge vorwirft. Wir hätten die Tapeten zu spät entfernt, was wegen Berufstätigkeit nicht anders ging. Außerdem hatte mir der Malermeister zugesichert, dass die Wohnung von ihm problemlos bis Ende Juli tapeziert werden kann, sofern die Tapete von uns am Wochenende entfernt wird. Von der Malerfirma wurde ein Flies (oben Flies, unten Folie) in der gesamten Wohnung ausgelegt. Der Randbereich und die Leisten waren frei, was jedoch nicht störte, weil wir beim Entfernen der Tapeten peinlich genau darauf geachtet haben, dass der Fußboden ständig trocken gewischt wird. Das Flies hat beim Entfernen der Tapeten lediglich als Schutz für den Laminatboden gedient. Eigentlich hätte es ein Wasserschutz zum Entfernen der Tapeten sein sollen, da uns dies auch in Rechnung gestellt wurde, aber das ist das geringere Übel. Der Vermieter behauptet ferner, wir hätten „die Tapete mit ungewöhnlich viel Wassereinsatz entfernt“, was absolut nicht der Wahrheit entspricht, da wir einen Drucksprüher verwendet haben, der durch feinen Wassernebel die Tapete befeuchtet hat. Schon bei der Wohnungsübergabe letzten Monat sollen Quellränder am Laminat zu sehen gewesen sein, die vom Vermieter jedoch (seltsamerweise) weder bei der Übergabe angesprochen noch im Protokoll vermerkt worden sind (dementsprechend verfällt der Anspruch, oder nicht?). Die Fußleisten sollen ebenfalls durch Wasser beschädigt worden sein, wofür wir nun ebenfalls haften sollen. Außerdem haben wir zum Entfernen der Tapeten die Elektrodosenabdeckungen entfernt und auf den Boden an die Wand gelegt. Nun sollen auch Abdeckungen zum Teil zerbrochen sein, weil drauf getreten wurde (ob von uns oder jemand anderen ist aus dem Schreiben nicht ersichtlich). Dabei soll dann auch der Laminatboden (der wie gesagt mit Flies ausgelegt war) beschädigt worden sein. Da wir die Wohnung nur bis 30. Juni gemietet hatten, mussten wir uns für das besagte Wochenende (Freitag+Samstag) den Schlüssel beim Hausmeister abholen. Samstagabend haben wir den Schlüssel in den Briefkasten des Hausmeisters eingeworfen (mit Video dokumentiert) und dementsprechend keinen Zutritt mehr zur Wohnung gehabt. Für uns klingt das Ganze, als würde uns unser Ex-Vermieter über Tisch ziehen wollen. Wir vermuten, dass er auf unsere Kosten den Laminat und sonst was erneuert haben möchte, damit die Wohnung attraktiv genug zur erneuten Vermietung wird (stand vor unserem Einzug jahrelang leer). Bei der Wohnungsübergabe wurde wie gesagt kein Schaden am Laminat festgestellt und festgehalten. Letztes Wochenende haben wir die Wohnung(mit trockenem Boden, intaktem Laminat und heilen Abdeckungen und lediglich den Holzstückchen der Raufaser auf dem Flies) hinterlassen und haben keinen Einfluss mehr darauf gehabt, was in der Wohnung passiert. Auch jetzt haben wir keinen Zutritt.
    Welche Möglichkeiten haben wir nun zu handeln? Wir haben keine Rechtsschutzversicherung und nun Angst, dass der Vermieter (sehr vermögender Versicherungsvertreter) Recht bekommt (nicht Recht hat!) und wir auf ein paar Tausend Euro Kosten sitzen bleiben. Die Hilfe beim Mieterschutzbund haben wir bereits vor Jahren in Anspruch genommen und leider die Beratung und Vertretung als wenig kompetent empfunden. Die Frage ist vor allem, ob er uns für den Laminatboden, die Leisten und Abdeckungen haftbar machen kann. Dem Schreiben waren auch Fotoausdrucke beigefügt, allerdings sind darauf nur die Wände mit einigen Wasserpünktchen und beschlagene Fenster zu sehen, was vollkommen normal ist, wenn die Tapete entfernt worden ist. Von den angeblichen Wasserpfützen unter der „Fliesfolie“, dem beschädigten Laminat und den kaputten Abdeckungen haben wir seltsamerweise keine Bilder erhalten. Wir selbst haben die Wohnung vor dem Verlassen fotografiert. Da sind die Wände mit den erwähnten Wasserpünktchen zu sehen, teilweise der Laminatboden am Rand (trocken und unbeschädigt) und einige (nicht alle) Abdeckungen. D.h. wir haben keinen vollständigen Beweis, dass seine Vorwürfe haltlos sind. Man kann lediglich logisch schlussfolgern, dass wenn der Fußbodenrand trocken ist, wird wohl kaum eine Pfütze in der Mitte des Raumes UNTER dem Flies sein. Außerdem war das Flies dunkelgrau, die Abdeckungen weiß und sie lagen zudem an der Wand. Ohne jemandem nahe treten zu wollen, aber da muss man schon blind sein, um darauf zu treten. Darüber hinaus ist uns tatsächlich VOR DER WOHNUNGSÜBERGABE eine Abdeckung (waren nicht die neusten) zerbrochen. Diese haben wir selbstverständlich auf eigene Kosten ersetzt. Warum sollten wir nicht andere ersetzen, wenn wir sie zerbrochen hätten??? (Zumal dies wenige Euro kostet und unnötigen Streit verhindert) Da der Vermieter nun von uns komplett neues Laminat bezahlt bekommen will, bleibt die Wohnung unvermietet, solange die Angelegenheit nicht geklärt wird und die Wohnung nicht bezugsfertig gemacht wird. Für die Mietausfälle sollen wir aufkommen. Für uns schreit das nach Abzocke. Muss der Vermieter nicht erst nachweisen, dass ein neuer Mieter die Wohnung hätte mieten wollen? Wenn es beispielsweise keinen potentiellen Mieter für den Monat August gibt, so kann der Vermieter uns doch nicht für Mietausfälle belangen, oder etwa doch? Wenn die Wohnung wieder lange leer steht, ist dies nicht unser Verschulden, sondern lediglich der Tatsache geschuldet, dass sich kein geeigneter Mieter findet. Kann er generell damit durchkommen? Eigentlich empfinden wir das alles als enormes Unrecht, was der Vermieter versucht, aber da es sich wie gesagt um einen Versicherungsvertreter handelt, sind wir in Sorge. Recht haben und Recht bekommen sind ja bekanntlich zweierlei Dinge.

    Lieben Dank im Voraus für die Hilfe. Es tut mir leid, dass mein Beitrag so lang geworden ist, aber ich habe das Gefühl, dass alles für das Verständnis des Sachverhaltes wichtig sei. Wir sind wirklich verzweifelt, da uns diese Sache in den finanziellen Ruin treibt.

    Gruß yoody

  • zunächst mal gesagt, der text zu wirklich zu lang ;)

    der vorgang wird wegen seiner komplexität, hier auch nicht wirklich gut aufgehoben zu sein. daher will ich mal ganz allgemein antworten.

    grundsätzlich ist es so, dass wer etwas behauptet es auch beweisen muss. wenn der vermieter nachweisen kann das der mieter das laminat beschädigt hat - und das über den vertragsgemäßen gebrauch hinaus - muss der mieter schadensersatz zahlen.

    zu den schönheitsreparaturen, sind die wirksam vereinbart? wenn ja und sie auch erforderlich sind, dann müssen sie auch fachgerecht durchgeführt werden. der zustand in dem die wohnung übernommen wurde ist dabei egal. sollte das nach ende des mietvertrages geschehen kann der vermieter u.U. eine nutzungsentschädigung für diesen zeitraum verlangen (sprich miete). schäden die der mieter bei der durchführung der schönheitsreparaturen verursacht muss er natürlich beseitigen bzw. bezahlen. aber da gilt wer es behauptet muss es auch beweisen.

    ich würde den sachverhalt mit einem rechtsanwalt oder mieterverein vor ort besprechen, auch um behauptungen von tatsachen zu trennen.

    Ein Forum ist keine kostenlose Rechtsberatung und ersetzt auch nicht den Weg zum Anwalt :eek:

  • Vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort

    Wie kann der Vermieter denn nachweisen dass wir den Laminatboden beschädigt haben
    Nachdem wir den Schlüssel in den Briefkasten geworfen haben, könnte jeder in der Wohnung gewesen sein und theoretisch (vielleicht auch tatsächlich) den schaden verursacht haben. Montag war der Malermeister auch drin. Nur weil ein Schaden da ist, heißt das doch noch lange nicht, dass wir diesen zu verantworten haben. Fotos, wie wir gerade den Laminatboden beschädigen wird er kaum haben können. Wie will er dann uns das zu Lasten legen?

    Haben wir ein Recht Zutritt zur Wohnung zu bekommen? Kann ja nicht damit getan sein, dass wir ihm das einfach so glauben. Wenn ein Schaden da ist, müssen wir ihn doch selbst sehen dürfen, wenn wir es bezahlen sollen.

    Lieben Dank nochmal.

    Gruß yoody

  • es hilft ja nicht wenn ich jetzt meine fantasie befrage wie das sein kann oder nicht ;)

    aber genau diese diskussion muss mit dem vermieter oder bei gericht geführt werden. wer hier welche ansprüche hat, kann ich so nicht sagen. daher gilt meine antwort von oben-

    Ein Forum ist keine kostenlose Rechtsberatung und ersetzt auch nicht den Weg zum Anwalt :eek:

  • Hallo yoody,

    ich empfehle Euch, mit allen Unterlagen (MV, Photos, Notizen, Schreiben) einen Fachanwalt aufzusuchen und ihm den Sachverhalt kurz und prägnant darzulegen. Niemand hat Zeit und Lust, solche Romane zu lesen bzw. zu ertragen.

  • Dann möchte ich mich für den Beitrag entschuldigen. Ich bin davon ausgegangen, dass man hier bei Rechtsfragen ein wenig Hilfe bekommt. Sonst erschließt sich mir der Sinn und Zweck dieses Forums nicht. Nicht nur hat keiner Zeit und Lust so lange Beiträge zu lesen. Vielmehr hätte ich mir die Zeit schenken können den Beitrag zu verfassen. Wenn ich wissen möchte, ob man beispielsweise den Zutritt zur Wohnung verlangen kann, dann hoffe ich doch, dass am anderen Ende jemand antwortet, der halbwegs Ahnung hat und keiner, der seine Fantasie befragt... Wenn man selbst nicht Bescheid weiß, dann antwortet man lieber gar nicht. Dass letztendlich der Weg zum Anwalt ansteht, dürfte mir auch klar sein. Ansonsten kann man seine Mietrechtsangelegenheiten auch mit der Kassiererin im Supermarkt besprechen oder den Friseur um Rat fragen...


  • Ansonsten kann man seine Mietrechtsangelegenheiten auch mit der Kassiererin im Supermarkt besprechen oder den Friseur um Rat fragen...

    Da muß ich aber Zweifel anmelden, ob die Kassiererin sich Ihren Roman zwischen 2 Kunden anhören wird.

    Beachten Sie immer, wenn Sie Hilfe anderer Leute in Anspruch nehmen wollen, sich dementsprechend vorzubereiten um diesen sowenig wie möglich Ungemach zu bereiten. Sie treten hier einzig und allein als Bittsteller auf und so sollten Sie sich auch darauf einstellen. Wenn Ihnen das zu banal ist, nehmen Sie professionale Hilfe in Anspruch.

  • Warum kritisiert eigentlich jeder die Länge des Beitrags? Weil die Antworten anders ausgefallen wären, wenn der Beitrag kürzer verfasst worden wäre??? Das bezweifle ich doch sehr. Inkompetenz bleibt Inkompetenz egal wie weit ich aushole. Wenn man wie gesagt keine Ahnung hat, dann antwortet man gar nicht. Ist einfach das Prinzip. Wie in der Schule. Da hebt auch keiner sein Fingerchen und sagt: "Keine Ahnung." So, und jetzt melde ich mich in einem Forum an, gebe zu allem meinen Senf ab, werde "erfahrener Nutzer" und gebe anderen Tipps, auf die sie ohne meine Hilfe nie gekommen wären...

  • wer sich so benimmt, dem will man auch nicht helfen. sorry aber bedenke die alte weisheit: "wer f***** will muss freundlich sein" ;)

    Ein Forum ist keine kostenlose Rechtsberatung und ersetzt auch nicht den Weg zum Anwalt :eek:

  • Und wieder bestätigt sich: Inkompetenz bleibt Inkompetenz... Erst keine Ahnung haben und dann beschweren, dass man drauf aufmerksam gemacht wird? Das werdet ihr auch noch lernen, wenn ihr die Pubertät hinter euch gelassen habt. Dieses Forum ist in jedem Fall nutzlos solange niemand antwortet, der halbwegs Ahnung hat!

    Berny: Wer lesen kann ist klar im Vorteil! (Und stellt keine blöden Fragen, auf die im nächsten Satz die Antwort steht)

  • da hilft man auch für geld auch nicht weiter, bezahl einen anwalt, der dein gejammer ertragen will. lol.

    Ein Forum ist keine kostenlose Rechtsberatung und ersetzt auch nicht den Weg zum Anwalt :eek:

  • Und wieder bestätigt sich: Inkompetenz bleibt Inkompetenz... Erst keine Ahnung haben und dann beschweren, dass man drauf aufmerksam gemacht wird? Das werdet ihr auch noch lernen, wenn ihr die Pubertät hinter euch gelassen habt.


    Zeig' mit einem Finger auf andere, drei Finger zeigen auf Dich zurück.

  • Zitat

    Warum kritisiert eigentlich jeder die Länge des Beitrags?

    Ist das so schwer zu verstehen? Wenn du an einem Aufsatzwettbewerb teilnehmen wolltest, wäre die Länge wohl ausreichend. Aber in einem Forum ist es eine Frechheit einen Roman zu schreiben, um ein paar Informationen zum Mietrecht zu bekommen.

    Oder anders ausgedrückt, auch du hast den Sinn und die Funktion eines Forums noch nicht erfasst.

    Zitat

    Vielmehr hätte ich mir die Zeit schenken können den Beitrag zu verfassen.

    Der einzig wahre Gedanke von dir!

  • du hast doch gleich im ersten Antwortpost eine absolut inhaltlich richtige Antwort erhalten. Wenn du diese nicht verstehen und auf deine Situation beziehen kannst, ist das dein Problem. Fakt ist, du hast, um ein paar Euros zu sparen, dich in diese Situation gebracht, die deinem Vermieter nun ermöglicht - berechtigt oder nicht, diese Förderungen gegen dich zu stellen.

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