fristlose Kündigng vor Mietantritt

  • Hallo,
    ich habe vor 2 Wochen einen Mietvertrag zu 01.08.2012 unterschrieben. Zuvor habe ich die Wohnung einmal kurz mit der derzeitigen Mieterin besichtigt, voll möbliert...
    Nun habe ich durch die Mieterin erfahren, dass es Schimmelbefall im Wohnraum und Bad gibt (konnte ich bei der Besichtigng wegen Möbeln nicht sehen), die Heizungen defekt sind, das Waschbecken defekt ist und dass die Fenster (Dachgeschoss) undicht sind.

    Die Mieterin sagte mir, dass der Vermieter darüber Bescheid wusste. Er hat mir dies vor Vertragsabschluss jedoch nicht mitgeteilt, sonst hätte ich diese Wohnung niemals genommen. Kann ich wegen erheblicher Mängel sowie arglistischer Täuschung fristlos kündigen?

    Bitte um Antwort, so habe ich einen Brief aufgesetzt, ist das ok (das mit dem Anwalt ist erfunden)


    Sehr geehrter Herr...

    nach Rücksprache mit meinem Rechtsanwalt sehe ich den Tatbestand für eine fristlose Kündigung gegeben.
    Wie ich Ihnen bereits am 19.07.2012 und 20.07.2012 telefonisch mitteilte, weist die Wohnung über erhebliche Mängel auf, die es unzumutbar machen, dort einzuziehen.

    Folgende Mängel wurden mir nach Vertragsabschluss von der derzeitigen Mieterin mitgeteilt:

    Schimmel im Wohnzimmer und Badezimmer
    defektes Waschbecken im Badezimmer
    alle Heizungen sind defekt
    undichte Fenster (bei Regen tritt Wasser in die Wohnung ein) und hierdurch auch feuchte Wände


    Die derzeitige Mieterin hat Sie mehrmals auf diese Mängel aufmerksam gemacht, dies bestätigte mir die Mieterin sowie deren Mutter (im Falle einer gerichtlichen Einigung werden diese dies vor Gericht bestätigen). Demzufolge wussten Sie von den erheblichen Mängeln in dieser Wohnung und haben mir diese bei Vertragsabschluss nicht mitgeteilt. Hätte ich von diesen Mängeln gewusst, hätte ich den Mietvertrag nicht unterschrieben.
    Somit sehe ich den Tatbestand der arglistischen Täuschung gegeben und somit auch eine Begründung für eine fristlose Kündigung.

    Eine Rückmeldung zwecks außergerichtlicher Einigung erwarte ich von Ihnen bis zum 30.07.2012, ansonsten wird mein Anwalt dies bezüglich alles regeln.

  • Hallo lenileni87,

    wenn Sie die Wohnung vormals schon angeschaut haben, besteht aber auch die Moeglichkeit die Wohnung noch einmal mit den Vermieter gemeinsam zu besichtigen. Dabei wird dann ein Uebergabeprotokoll erstellt. Auf dieses Protokoll koennen dann alle vorhanden Maengel aufgelistet werden. Und wichtig hierbei ist, dass der Vermieter ein Beseitigung der Maengel bis zu einen bestimmten Zeitpunkt beseitigt. Dabei ist zu beachten, dass dies schriftlich festgehalten und vom Vermieter unterschrieben wird. Zeugen und Beweismaterial (Fotos) koennen sehr hilfreich sein.

    Wenn Sie ein Vertrag schon beenden, bevor er ueberhaupt angefangen hat, sollte doch ersteinmal auf "vernuenftiger" Art versucht werden den Vertrag aufheben zu lassen. Es koennen viele Gruende fuer eine Entscheidungsaederung geben.
    Erst dann, wenn der Vermieter sich querstellt ist ueber die Hinzunahme eines Rechtsanwalt nachzudenken.

    Tipp: Ihr Schreiben, was Sie den Vermieter aufsetzen moechten, ist noch keine Garantie auf Erfog. Da es problematisch sein kann, einen "Rechtsanwalt" zu erwaehnen den es gar nicht gibt.
    Tipp: Auch Vermieter haben die Moeglichkeit Rechtsanwaelte zu beauftragen.
    Versuche Sie auf sachliche und kooperative Art und Weise das Problem zu loesen.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    2 Mal editiert, zuletzt von Bokiwi (21. Juli 2012 um 18:38)

  • Kann ich wegen erheblicher Mängel sowie arglistischer Täuschung fristlos kündigen?

    ein anwalt würde eher raten, den vertrag wegen arglistiger täuschung anzufechten. mit so was sollten sie sich also nicht so weit aus dem fenster lehnen ;)

    suchen sie das gespräch mit dem vermieter und klären sie das gütlich, meinem vorredner habe ich da nichts hinzu zu fügen.

    Ein Forum ist keine kostenlose Rechtsberatung und ersetzt auch nicht den Weg zum Anwalt :eek:

  • Hallo Cassandra,

    niemand stand bei der Besichtigung der Mietsache und Unterzeichnung des Mietvertrags mit der Pistole hinter Dir.
    Dein Missgeschick, die Katze im Sack zu ... mieten.
    Ich würde an Deiner Stelle versuchen, mit dem VM eine Lösung zu finden, oder Du kannst auch den MV bis zum 3. Werktag im August (Eingang beim VM) zum 31.10.2012 kündigen.

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