naja, die mietminderung für einen nicht nutzbaren keller - ist 1 oder 2%. in kellern sollen keine wertvollen gegenstände gelagert werden und dann kommt noch dazu, das schimmel in keller nicht so ungewöhnlich ist. dadurch kann jeglicher anspruch bereits verwirk sein "hätte-man-ja-wissen-können"...
hast du denn schon mit deinem vermieter gesprochen?