Wohnungsübergabe, dringend!!!!!

  • Hallo,

    ich habe eine geanz dringende Frage.
    Mein Ex und ich haben zusammen in einer Wohnung gewohnt (beide stehen im Mietvertrag), diese Wohnung haben wir wegen der Trennung gemeinsam fristgerecht gekündigt.

    Nun wohne ich schon in meiner neuen Wohnung. Heute rief mein alter Vermieter an und fragte nach der Wohnungsübergabe. Ich habe zu meinem Ex absolutes Kontaktverbot von meinem Anwalt (wegen Sorgerechtsstreitigkeiten...). Also sagte ich dem Vermieter er möchte die Übergabe bitte mit meinem Ex alleine machen ( der auch in der Nähe wohnt, ich wohne 100km weiter weg und habe kein Auto) da ich halt striktes Kontaktverbot habe, an welches ich mich meines Sohnes wegen halten werde. Die Schlüssel habe ich beim Umzug schon in der Wohnung gelassen. Nun droht der Vermieter damit die Kaution einzubehalten und droht mit seinem Anwalt. Auf eine getrennte Übergabe ( also der Vermieter erst mit mir und dann mit meinem EX) hat er keine Lust!

    Nun meine Frage, müssen beide Mietparteien bei der Übergabe anwesend sein? Oder darf ich jemanden der über 18 ist bevollmächtigen die Wohnungsübergabe an meiner Stelle zu machen? Und muss die Wohnung renoviert werden, wir haben sie unrenovoert bekommen, das Wohnzimmer und Flur wurde in Gelb gestrichen, das Kinderzimmer ist grün (haben wir bei Einzug gemacht). Laut meinem neuen Vermieter gibt es diese Klausel mit "... bei grellen Farben muss gestrichen werden" nicht mehr.

    P.S Wir haben noch nicht mal 9 Monate da gewohnt. Und trotz mehreren E-Mails sagt der Vermieter mir bis heute nicht was renoviert werden soll!!! Hatte ihn mehrmals gebeten mir das zu sagen, und ihn gefragt ob es reichen würde wenn ich die Farbe stellen würde....da ich nicht die Zeit zum renovieren habe (habe ein 4 Monate altes Baby und wohne nicht um die Ecke, so wie mein EX)

    Einmal editiert, zuletzt von LeMa2009 (15. März 2010 um 00:37)

  • Wenn Sie beide als Mieter unterschrieben haben, dann sind Sie auch beide aus diesem Vertrag haftbar zu machen. Der Vermieter wendet sich offensichtlich an Sie, weil er sich von einem Kontakt mit Ihrem Ex-Partner keinen Erfolg verspricht. Das Recht dazu hat er.

    Der Vermieter ist verpflichtet, bevor er selbst eine Renovierung in Auftrag gibt, ihnen die Möglichkeit der Selbstvornahme zu geben.
    Sollten nach der Wohnungsübergabe mehr als 6 Monate vergangen sein, dann wäre die Angelegenheit erledigt, denn der Vermieter dürfte nach dieser Zeit keine Ansprüche mehr an Sie oder Ihren Partner stellen (Verjährung.

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