Welche rechtlichen Möglichkeiten?

  • Hallo Zusammen,

    ich wohne seit dem 1. Juni mit meiner Freundin zusammen in einer 2,5 Zimmer Wohnung. Bereits bei der Besichtigung Anfang Mai) haben wir den Vermieter auf diverse Mengel hingewisen. Diesen waren hauptsächlich im Bad anzutreffen. Zum Beispiel sind die Holzrahmen der Fenster durch das Duschwasser aufgeweicht und ausgewaschen. Desweitern ist die Versiegelung an der Badewanne teilweise porös und fehlt an einigen Stellen komplett.
    Des weiteren haben wir bereits beim Einzug angemeldet, das wir das Telefon und Internet über Kabel Deutschland nutzen wollen. Es wurde uns gesagt, das das kein Problem sei, andere Mieter haben auch KD und das TV Signal kommt auch von KD. Als nun der Techniker von KD da war, wurde festgestellt das das Signal für Internet und Telefon zu schwach sind. Es liegen ca. 30-35 dB an, es müssen aber 50 - 70 dB anliegen. Um diese Leistung zu bekommen, müßte ein Verstärker installiert werden. Dafür muss aber eine Steckdose gelegt werden und eine Genehmigung für den Anlagenumbau eingeholt werden. Soweit so gut. Die Steckdose durfte ich durch einen befreundeten Elektriker anbauen lassen. Das habe ich mir auch schriftlich bestätigrn lassen. Nun verweigert aber der Vermieter die Genehmigung für den Anbau des Verstärkers. Er nennt als Grund, das er irgendwann mal die TV Anlage von KD erneurn lassen will. Dieser Einbau des Verstärkers hätte den Vermieter nichts gekostet!
    Nun stehe ich wieder am Anfang. Seit über 4 Wochen kein Telefon/Internet. Die Mängel sind auch noch nicht behoben. Ich habe den Vermieter auch schon via Mail angeschrieben, damit er sich dazu äußert. Aber bisher habe ich keine Antwort bekommen.
    Wenn ich nun Telefon und Internet haben möchte, muß ich zur Telekom gehen. Der Anschluß kostet mich aber 15 Euro im Monat mehr + 50 Anschlußgebühr.
    Wass für möglichkeiten habe ich die Miete zu kürzen. Kann ich auch die 15 Euro abziehen?
    Vielen Dank für Eure Hilfe
    René&Lena

  • tja du wirst wohl einen kompromiss mit deinem vermieter finden müssen. zumindest bei kabelfernsehn, du könnstest z.b. anbieten die eventuellen rückbaukosten zu übernehmen.

    zu den mängeln, mindern kannst du die miet nicht da die mängel beim einzug bekannt waren (§536b BGB). der vermieter muss sie aber dennoch besetigen. sollten die mängel bei einzug festgehalten worden sein (übergabeprotokoll oder mietvertrag) und deren beseitigung, kannst du den vermieter eine frist setzten und wenn er diese verstreichen lässt die mängel selber beseitigen und die kosten von der miete abziehen (§536a) geht aber nur wenn die beseitigung der mängel vorher festgehalten wurde. sonst hast du kein druckmittel (außer klage androhung)

    Ein Forum ist keine kostenlose Rechtsberatung und ersetzt auch nicht den Weg zum Anwalt :eek:

  • Hallo Rucki,
    meinem Vorredner schliesse ich mich an.
    Ich habe das Gefühl, dass der Vermieter auf zufriedene Mieter keinen Wert legt und würde daraus die Konsequenzen ziehen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.

  • Vielen Dank für Eure Antworten.
    Auf einen Kompromiss wird sich der Vermieter nicht einlassen. Das habe ich schon versucht. Er kommt immer mit der Aussage, das er ja die Anlage irgendwann umbauen will.
    Die Mängel wurden bereits beim Besichtugungstermin angesprochen. Dort wuirde uns, leider nur mündlich, zugesagt, das diese Mngel vor dem Einzug noch behoben werden. Beim Einzug war natürlich nix passiert. Im Übernahmeprotokoll wurde dann alles schriftlich festgehalten. Aber passiert ist auch wieder nichts. Da heist es immer, das die Handwerker die Aufträge sammen und wenn genügend zusammen gesammelt ist, dann wird es abgearbeitet. Auche eine tolle Aussage,oder? Zumal sich im Bad recht schnell Schimmel bilden kann, wenn die Versiegelung nicht richtig ist.
    Benny: Dein Gefühl kann ich bestätigen. Und dein Vorschlag mit den Konsequenzen haben wir uns auch schon überlegt, da wir auch gerade erfahren haben, das wir bald zu dritt sind. :)

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