"Mängelbeseitigung" nötig oder "normale Abnutzung"?

  • Hallo liebe Forum-Nutzer,

    ich erwarte schon fast, dass mich irgendjemand gleich relativ freundlich darauf hinweisen wird, doch das gesamte Forum durchzuschauen bevor ich Euch mit einem neuen Forumsbeitrag belästige.
    Leider aber gaben mehrere Suchergebnisse nicht die gewünschte Antwort und ich habe leider nicht die Zeit 613 alte Forumsbeiträge durchzuschauen. :rolleyes:

    Ich brauche bitte Eure Hilfe.
    Hier meine Frage an Euch:

    Ich habe den Mietvertrag meiner Wohnung zum 31.07. gekündigt.
    Der Vermieter hat bereits die Wohnung besichtigt.
    Nun habe ich eine schriftliche Aufstellung der festgestellten Mängel erhalten, mit der Bitte um Stellungnahme, wie ich mir vorstelle, diese zu beseitigen/beseitigen zu lassen.
    Über fast alle Mängel haben wir bereits persönlich gesprochen.
    Allerdings ist auf der Liste ein Mängel, von welchem ich bis zu dem heutigen Tage noch nichts gehört habe.

    Nämlich beschweren sich meine Vermieter über abblätternde weiße Farbe an den Unterkanten der stehenden Küchenschränke.
    Laut Vermieter ist dies eindeutig durch Feuchtigkeit zustande gekommen.
    Seltsam ist, dass bei allen anderen - nämlich den hängenden - Küchenschränken keine Farbe abblättert.
    Allerdings frage ich mich, ob ich nun wirklich in der Pflicht bin, diese Mängel zu beseitigen bzw. ob es tatsächlich legitim ist, mir aufgrund dessen die Kaution zu mindern bzw. zurückzuhalten - denn ich denke, darauf wird es hinauslaufen.
    Denn: Es ist offenbar keine ausreichende Belüftung in der relativ kleinen Küche vorhanden (keine Dunstabzugshaube, nur die Vorrichtung für eine solche, 1 Fenster vorhanden), sonst würden ja keine Feuchtigkeitsschäden entstehen.
    Ich habe niemals Feuchtigkeitsschäden in der Küche gehabt.
    Außerdem bin ich mir nicht sicher ob es überhaupt Feuchtigkeitsschäden sind; weiters ist die Qualität der Küche sehr schlecht, ich bin mir sogar nicht sicher ob die Farbschicht nicht schon vor meinem Einzug rissig war.

    Ich habe, bevor ich diese schriftliche Liste erhalten habe, von meinem Vermieter nebenbei erfahren, dass er die Küche neu streichen will.
    Will er möglicherweise nur Geld herausschlagen?

    Ich war ja sogar so "nett" ;) und habe eine der Arbeitsplatten mit einer passenden, neuen Folie beklebt, da es vorher einfach unästhetisch und unhygienisch ausgesehen hat, die Arbeitsplatte war total zerkratzt und die Farbe ist auch dort schon von Anfang an rissig gewesen und ließ sich mit der bloßen Hand abkratzen.

    Ich bitte Euch um Eure Meinung zum oben geschilderten Fall.
    Wo stehe ich? Wer hat Recht? Was kann ich tun um an meine Kaution zu kommen?
    :confused:

    Vielen Dank im Voraus für Eure Geduld und Hilfe.

    LG Kerstin

    2 Mal editiert, zuletzt von blutrabe (5. Juli 2012 um 19:00)

  • Hallo Kerstin,

    "ich erwarte schon fast, dass mich irgendjemand gleich relativ freundlich darauf hinweisen wird, ..."
    Bis jetzt umsonst gewartet... - aber was nun kommen wird, dürfte Dir trotzdem weniger gefallen.

    "Nun habe ich eine schriftliche Aufstellung der festgestellten Mängel erhalten, ... Allerdings ist auf der Liste ein Mängel, von welchem ich bis zu dem heutigen Tage noch nichts gehört habe.

    "Nämlich beschweren sich meine Vermieter über abblätternde weiße Farbe an den Unterkanten der stehenden Küchenschränke.
    Laut Vermieter ist dies eindeutig durch Feuchtigkeit zustande gekommen.
    Seltsam ist, dass bei allen anderen - nämlich den hängenden - Küchenschränken keine Farbe abblättert."
    Logo (auf den ersten Eindruck), denn auf dem Fussboden wirst Du wohl hin und wieder feucht gewischt haben.

    "Allerdings frage ich mich, ob ich nun wirklich in der Pflicht bin, diese Mängel zu beseitigen"
    Das fragst Du hier und uns... Wenn feststeht, dass die Lackschäden durch Dich verursacht wurden UND nicht durch bestimmungsgemässen Gebrauch der Mietsache (bspw. Boden- und Griffeabnutzungen) entstanden, musst Du.

    "ob es tatsächlich legitim ist, mir aufgrund dessen die Kaution zu mindern bzw. zurückzuhalten - denn ich denke, darauf wird es hinauslaufen."
    :cool:

    "Es ist offenbar keine ausreichende Belüftung in der relativ kleinen Küche vorhanden (keine Dunstabzugshaube, nur die Vorrichtung für eine solche, 1 Fenster vorhanden), sonst würden ja keine Feuchtigkeitsschäden entstehen.
    Ich habe niemals Feuchtigkeitsschäden in der Küche gehabt.
    Außerdem bin ich mir nicht sicher ob es überhaupt Feuchtigkeitsschäden sind; weiters ist die Qualität der Küche sehr schlecht, ich bin mir sogar nicht sicher ob die Farbschicht nicht schon vor meinem Einzug rissig war."
    Hier bist Du in der Beweispflicht. "Tipp": Gutachter und Rechtsstreit, Kostenrisiko im oberen 4-stelligen Eurobereich...:mad:

    "Ich habe, bevor ich diese schriftliche Liste erhalten habe, von meinem Vermieter nebenbei erfahren, dass er die Küche neu streichen will."
    Tut nix zur Sache. Ich kann mir einen Schrank ersetzen lassen und ihn dann in den Sperrmüll geben.

    "Will er möglicherweise nur Geld herausschlagen?"
    Who knows...;)

    "Ich war ja sogar so "nett" ;) und habe eine der Arbeitsplatten mit einer passenden, neuen Folie beklebt, da es vorher einfach unästhetisch und unhygienisch ausgesehen hat, die Arbeitsplatte war total zerkratzt und die Farbe ist auch dort schon von Anfang an rissig gewesen und ließ sich mit der bloßen Hand abkratzen."
    Tut auch nix zur Sache.

    "Wo stehe ich?"
    Sehhr wackelig.

    "Wer hat Recht?"
    Letztendlich das Gericht...:D

    "Was kann ich tun um an meine Kaution zu kommen? :confused: "
    Die Mietsache ohne Beanstandungen zurückgeben. Da wäre es m.E. sehhhr sinnvoll, wenn Du dem VM nicht alleine gegenübertrittst.

  • Lieber Berny,

    vielen Dank für Deine schnelle und detaillierte Antwort.
    Ein Zitat meines sowieso schon langen Textes wäre aber nicht nötig gewesen.

    Was ich nun irgendwie noch nicht ganz rausghehört habe... Hmm... Sagen wir mal so... Also...

    Was in Gottes Namen würdest denn DU in einer solchen Situation tun? :confused:

    Danke.
    Kerstin

  • Was in Gottes Namen würdest denn DU in einer solchen Situation tun?


    Meinem Gegner keine Munition liefern. Also: (angebliche) Reklamationen beseitigen und die Mietsache mit Zeugen zurück(zu)geben (versuchen).

  • Meinst Du also es würde ausreichen, die Farbrisse zu entfernen und eine weiße Folie drüber zu kleben?


    Kerstin, denk' nach: Was soll ich antworten, hier von meiner Couch aus...? Frag' doch den Vermieter.

  • Berny, denk' nach: Vielleicht hilft mir ja eine freundliche Antwort weiter, die die Information beinhaltet, dass das nur der Vermieter, nicht jedoch ich als Mieter entscheiden kann?

    ...danke jedenfalls...

  • Berny, denk' nach: Vielleicht hilft mir ja eine freundliche Antwort weiter, die die Information beinhaltet, dass das nur der Vermieter, nicht jedoch ich als Mieter entscheiden kann?


    Freundlich kann ich Dir nur die Info geben, dass ein Gutachter dies vor Ort besser beurteilen kann. Sein Honorar dürfte mit Sicherheit im vierstelligen Eurobereich liegen.:D

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