extrem untschiedliche Wasserkosten pro Kubikmeter in einem Ort

  • Hallo zusammen.

    Ich versuch mal mein Problem zu erläutern!

    Wir wohnen in einem Neubaugebiet im Ostseebad Binz. Haben vor kurzem unsere Umlagenabrechnung für 2011 erhalten.
    Diese habe ich mit Freunden verglichen, die gleich um die Ecke wohnen. Mir ist aufgefallen der Kubikmeter für Be- und Entwässerung extrem unterschiedlich sind.

    Einen Kubikmeter habe ich errechnet, indem ich die Gesamtkosten vom Haus geteilt habe mit dem Gesamverbrauch, hier komme ich auf 7,00€. Bei gleicher Rechnung zahlen unsere Freunde 5,50€ pro Kubik. Meine Schwiegereltern, die bei der gleichen Wohnungsverwaltung ist zahlt demnach nur 3,80€ pro Kubik.

    Wir sind daraufhin sofort zum Vermieter, der uns das erklären soll. Seine Erklärung war folgende:

    1) wir haben weniger Mietparteien, demnach fallen die Grundgebühren für die Zähler höher aus (was Quatsch ist, denn bei meinen Schwiegereltern sind es noch weniger Mietpateien)

    2) Es ist abhängig vom großen Zähler der im jeden Haus ist, unsere Zähler in den Wohnungen sind nicht geeicht.

    3) bleibt immer Wasser in den Leitungen.

    Und das geht noch so weiter, die Frau konnte es uns nicht richtig erklären, wich immer mehr aus und holte sich dann noch einen dazu, aber erklären konnte es uns keiner.

    Sollte der Kubikmeter nicht in einem Ort identisch sein? Wenn es nur einpaar Cent wären, aber auf ein Jahr gerechnet geht dies schon in die Hunderte Euro!

    Auf unsere Frage, ob uns denn das Wasser um die Ecke billiger käme, bejahten sie! Aber das darf doch nicht sein, oder??

    Ich hoffe das ihr uns weiterhelfen könnt!

  • Hallo michygan,

    "Mir ist aufgefallen der Kubikmeter für Be- und Entwässerung extrem unterschiedlich sind."
    Du meinst also die vom örtlichen Versorger berechneten Preise für Trinkwasserbezug und (entsprechend gleiche Menge) Abwasserentsorgung? Frag' doch mal dort nach, auch nach den Zählergrundgebühren.

    "Seine Erklärung war folgende:
    1) wir haben weniger Mietparteien, demnach fallen die Grundgebühren für die Zähler höher aus"
    Könnte ein Argument sein, aber im Vgl. zum Gesamtpreis nur marginal.

    2) Es ist abhängig vom großen Zähler der im jeden Haus ist, unsere Zähler in den Wohnungen sind nicht geeicht."
    Tja und?

    "3) bleibt immer Wasser in den Leitungen."
    Ist m.E. absoluter Quatsch, wenn man mal ernsthaft drüber nachdenkt (Physik 1. Klasse).

    "die Frau konnte es uns nicht richtig erklären, wich immer mehr aus und holte sich dann noch einen dazu, aber erklären konnte es uns keiner."
    Ihr habt das Recht, die Originalrechnungsbelege des Versorgers einzusehen und Daten zu notieren.

  • Zu Punkt 2:

    Aus "Mietrechtslexikon":
    Eine Verwendung von Wasserzählern nach Ablauf der Eichfrist ist nach § 25 EichG unzulässig.
    .....
    Auch im Mietrecht kann keine Abrechnung über ungeeichte Zähler erfolgen, wobei jedoch regelmäßig die Wohnfläche als Ersatzumlagemaßstab heranzuziehen sein wird.

    Vielfach unbekannt ist, dass die Verwendung ungeeichter Wasserzähler auch eine Ordnungswidrigkeit nach § 19 EichG darstellt. Die Geldbuße beträgt bis zu 10.000 €.

  • Vielfach unbekannt ist, dass die Verwendung ungeeichter Wasserzähler auch eine Ordnungswidrigkeit nach § 19 EichG darstellt. Die Geldbuße beträgt bis zu 10.000 €.


    Soll aber nicht so dramatisch sein (lt. VM-Forum), wenn die gemessenen und in Rechnung gestellten Mengen nicht wesentlich von den Werten früherer Messungen abweichen.

  • ich würde mal bei der Verwaltung die Originalbescheide für Wasser und Kanal einsehen, dort sind die Preise ja angegeben.
    Alles andere vergleichen ist z.T. Birnen mit Äpfeln.

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