Eine Familie wohnt schon sehr lange (über 70 Jahre) in einer Mietwohnung und hat anfallende Reparatur- und Sanierungsarbeiten größtenteils stets selbst übernommen bzw. selbst beauftragt und bezahlt, darunter auch den Einbau von Bad, WC, Küche vor ca. 40 Jahren. Bei ebendiesem Bad kOMMT es jetzt zu einem Wasserschaden (durch eine undichte Unterputzmischbatterie), der sofort nach Bemerken dem Vermieter mitgeteilt wird, der sich jedoch für "nicht zuständig" erklärt. Der Ankündigung mieterseits zunächst selbst ein Firma mit der Fehlersuche zu beauftragen widerspricht er nicht, die defekte Mischbatterie wird ausgetauscht, die Rechnung an den Vermieter geschickt, da es sich um ein Unterputzteil handelte. Der Vermieter kündigt daraufhin zunächst an, die Rechnung nicht zu bezahlen und den Mieter darüberhinaus die aufgetretenen Schäden in der darunterliegenden Wohnung und daraus resultierende Mietkürzungen in Rechnung zu stellen, und fordert dann den Mieter auf sämtliche Leitungen Installationen und Einrichtungen zurückzubauen - womit die Wohnung dann kein Bad, WC, Küche und keinen Strom mehr hätte - ist der Vermieter hierzu berechtigt?
Oder wäre es nicht vielmehr so, dass es seine Aufgabe wäre, ein mittlerweile 40 Jahre altes Bad zu sanieren, unabhängig davon, wer die Sanierung damals bezahlt hatte?
kann Vermieter Rückbau verlangen?
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saturday -
27. Juni 2012 um 09:24 -
Erledigt
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Zu dieser Problematik kann ich mich leider nicht äußern.
Da gibt es zuviel Unsicherheiten hinsichtlich der langen Mietzeit.
Was sagt der Vertrag von vor 70 Jahren ?
Was ist davon noch rechtens ?
Wurden die eigenen Baumaßnahmen überhaupt genehmigt ?
Haben die Vermieter gewechselt; einer sagt so, der andere sagt so.Hier kann Ihnen nur ein Anwalt helfen, welchen Sie Rede und Antwort stehen können. Hier geht das nicht gut.
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Einen Wasserschaden sollte die Gebäudeversicherung übernehmen, also zumindest den Teil des Schadens in den Wohnungen darunter und den Schaden in ihrer Wohnung am Objekt jedoch nicht am Inventar, dafür ist die Hausrat da.
Die eigentlichen Reparaturkosten dagegen sind normal Vermietersache.Ansonsten kann ich mich nur Kolonium anschliessen
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HIer stellt sich wohl die Frage nach der Instandhaltungspflicht.
Haben Sie das Bad in Eigenregie und auf eigene Kosten saniert, kann es duchaus sein, dass Ihnen die Instandhaltungspflicht obliegt. Letztendlich ist es Ihr Eigentum.
Ist die Ausstattung nach Sanierung besser, kann auch der Instandhaltungsaufwand größer sein (Stichwort: Unterputz)Hier müsste geklärt werden, ob eine schriftliche Genehmigung des Umbaus vom Eigentümer vorliegt.
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das ist verzwickt. versicherung sofern vorhanden einschaltet (hausrat/private haftpflicht)
generell gilt, der ders macht ist in der verantwortung, in diesem falle der mieter... ist leider so.
(wie weit die ansprüche gehen ist hier aber nicht prüfbar, schadensersatz kann aber eine rolle spielen, muss aber nicht)
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