Auszugsarbeiten

  • Wir ziehen nach 2,5 Jahren aus der Mietwohnung aus und sollen alle Zimmer streichen, sowie Toilette und Waschbecken, die wir schon übernommen haben, die nun Risse aufzeigen, ersetzen.
    Ist das üblich?
    Kann ich eine im "Affekt" an der Tür gegebene Unterschrift unter die Liste der Dinge, die bis zum Auszug zu machen sind, zurückziehen?

  • Was ist im Mietvertrag vereinbart? So lange das ein Geheimnis hier im Forum ist, kann auch nur Kaffeesatzleserei betrieben werden. Hier kann nur ein Mieterverein oder Anwalt für Mietrecht bei Vorlage des Vertrages eine korrekte antwort geben.

    Wenn die Schäden am Toilettentopf und Handwaschbecken im Einzugsprotokoll nicht vermerkt wurden, dann müssen Sie jetzt wohl in den sauren Apfel beißen und für Ersatz sorgen. Das wäre aber ein Fall für die private Haftpflichtversicherung, falls vorhanden.

    Eine Unterschrift bleibt auch dann eine Unterschrift, wenn sie im Affekt gegeben wurde.

  • Das sogenannte Haustürgeschäft ist auch im Mietrecht gültig.

    Grundsätzlich kann ein Widerrufsrecht gem § 312 BGB bei allen mietrechtlichen Verträgen bzw. Vereinbarungen bestehen.

    Eine Widerrufsmöglichkeit besteht jedoch zunächst nur dann, wenn der Vermieter geschäftsmäßig gehandelt hat.

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