Fussbodenerneuerung 2.0

  • Also folgender fiktiver Fall:

    Ich wohne seit 1984 im selbst gebauten Haus, habe dieses letzten Herbst alters-und-krankheits-bedingt verkauft und wohne seither dort als Mieter.
    Der Teppichboden ist noch aus dieser Zeit und schlägt schon Falten. Ich selber bin aber stark gehbehindert. Jetzt habe ich Angst, ich könnte über diese Falten stolpern. Kann ich den neuen Besitzer/Vermieter zwingen, den Teppichboden zu erneuern ? Falls er es nicht tut und ich komme dadurch zu Schaden, ist er haftbar/zahlt das eine/seine Gebäude-Haftpflicht-Versicherung ?
    Viele Grüsse

  • Also folgender fiktiver Fall:

    Ich wohne seit 1984 im selbst gebauten Haus, habe dieses letzten Herbst alters-und-krankheits-bedingt verkauft und wohne seither dort als Mieter. Der Teppichboden ist noch aus dieser Zeit und schlägt schon Falten. Ich selber bin aber stark gehbehindert. Jetzt habe ich Angst, ich könnte über diese Falten stolpern. Kann ich den neuen Besitzer/Vermieter zwingen, den Teppichboden zu erneuern ? Falls er es nicht tut und ich komme dadurch zu Schaden, ist er haftbar/zahlt das eine/seine Gebäude-Haftpflicht-Versicherung ?
    Viele Grüsse

    Hmm - Ich schätze mal dass sich der Zustand des Teppichboden seit Herbst letzten Jahres nicht gravierend verändert hat. Zumindest moralisch halte ich dieses Ansinnen für bedenklich.
    Man verkauft sein Haus um dann im Anschluss vom Käufer die Erneuerung eines fast 30 Jahre alten Teppichboden zu fordern....


  • Jetzt habe ich Angst, ich könnte über diese Falten stolpern.
    ......
    Falls er es nicht tut und ich komme dadurch zu Schaden, ist er haftbar.....

    Nein , da der Schaden ja nur fiktiv ist, reicht das leider nicht für ein Zusatzeinkommen.

  • Der Fall ist hier im Forum nur deshalb fiktiv, weil ich in Vertretung von jemand anderem schreibe.
    Also ich soll den Teppichboden selber machen lassen ? Er kann nicht so bleiben.
    Damit ihr gedanklich ein wenig "reinkommt":
    Wenn ich als Pflegefall nicht fähig bin zu lüften, und es kommt zu Schimmelschäden, und der neue Eigentümer verklagt mich auf Schadensersatz/beseitigung, da sage ich mal, der hat keine Chance, weil es nicht mein Verschulden ist. Der Pflegedienst hat keine Zeit.

  • Zitat

    der hat keine Chance, weil es nicht mein Verschulden ist. Der Pflegedienst hat keine Zeit.

    Jetzt muss nur noch der passende Richter gefunden werden, der dieser gedanklichen Konstruktion folgen wird. Viel Glück!

    Aber, wer über Wellen im Teppichboden stolpern kann, der kann auch Fenster öffnen und schließen.

  • Zitat

    Wenn ich als Pflegefall nicht fähig bin zu lüften, und es kommt zu Schimmelschäden, und der neue Eigentümer verklagt mich auf Schadensersatz/beseitigung, da sage ich mal, der hat keine Chance, weil es nicht mein Verschulden ist. Der Pflegedienst hat keine Zeit

    Auch das glaube ich eher wenige, denn es ist nicht Aufgabe des Pflegedienstes die vertraglichen Verpflichtungen des Mieters aus einem Mietvertrag zu erfüllen.....

  • Der Fall ist hier im Forum nur deshalb fiktiv, weil ich in Vertretung von jemand anderem schreibe.

    AHA! Verstanden!

    Zitat

    Also ich soll den Teppichboden selber machen lassen ? Er kann nicht so bleiben.

    NANU! Wieder nicht verstanden. Ich geb's auf.

  • Wenn ich als Pflegefall nicht fähig bin zu lüften, und es kommt zu Schimmelschäden, und der neue Eigentümer verklagt mich auf Schadensersatz/beseitigung, da sage ich mal, der hat keine Chance, weil es nicht mein Verschulden ist. Der Pflegedienst hat keine Zeit.


    ... weil er im Verkehr stecken geblieben ist. Und der Verkehr ... da hat doch jemand die Ampeln falsch geschaltet...
    - Da hast Du aber Pech. Das sind alles schlechte Ausreden, Sentimentalitäten, ohne rechliche Relevanz. DU bist der Vertragspartner des Vermieters und allein verantwortlich. Falls Du mit anderen Organisationen noch einen Vertrag hast, kannste Dich ja im Innenverhältnis an jene wenden, was Deinen VM nicht weiterhin interessiert.

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