Hallo,
bräuchte bzgl. folgend geschilderter Situation Rat:
Wohne in einem Haus mit 4 Wohneinheiten. Die Heizung wird per Flüssiggas betrieben. Da wir in unserer Wohnung über zwei Holzöfen verfügen, die ausreichen um die Wohnung zu heizen, habe ich den Heizkreislauf abgedreht. Hintergrund ist, dass sowohl der Energieträger als auch der Aufbau der Heizanlage viel Wärme einfach verschwendet und die Nebenkosten nach oben treibt.
Jede Wohnung verfügt über einen Energiezähler am Heizkreislauf. Die Heizung läuft 365 Tage/Jahr 24 Stunden/Tag voll. Die Abrechung findet statt, indem der gesamte Verbrauch an Flüssiggas anteilig auf den Verbrauch in den einzelnen Wohneinheiten verrechnet wird.
Die Vermieterin will mich zwingen, dass ich den Kreislauf aufmache, da sonst der Gesamtverbrauch nicht zu ermitteln sei, was meiner Meinung nach aber nicht stimmt, denn der Gesamtverbrauch wird nicht in meiner Wohnung, sondern am Gastank abgelesen. Außerdem war der Heizkreislauf einer Wohnung, die bis Oktober nicht vermietet war, auch abgedreht, wie mir der zuständige Heuzungsbauer mitgeteilt hat.
Meiner Meinung nach kann ich nicht gezwungen werden, dass der Kreislauf offen bleibt und somit unnötig Kosten entstehen. Die Vermieterin schreibt, dass ihr Anwalt meint, dass der gezählte Verbrauch deshalb anfechtbar sei.
Hab zwar allumfassenden Rechtschutz, würde aber gerne erst Mal ausloten wie die Situation liegt, bevor ich den dicken Hammer raushole.
Danke jetzt schon für die Hilfe und Grüße,
Die Hole