Rotationsverfahren?

  • Hallo,
    wir wohnen in einer Wohnanlage mit 20 Freistehenden Mehrfamilienhäusern. In unserer Nebenkostenabrechnung taucht nach 6 Jahren neben der Pos. Hauswart nun eine Pos. Gartenpflege auf.
    Auf unseren Wiederspruch wergen Doppelberechnung, wurde und jetzt folgendes mitgeteilt.
    Das sind die Kosten für Streusalz, Benzin für Mäher und Dünger.
    Diese Kosten werden für die gesammte Wohnanlage gesammelt(da es geringe Summen sind) und nach dem Rotationsverfahren jedes Jahr auf ein anderes Haus umgelegt.
    Wir können uns nicht vorstellen, dass das rechtens ist und bitten um eine Einschätzung ihrerseits.
    Vielen Dank für Ihre Hilfe

  • Ein sogenanntes Rotationsverfahren gibt es nicht; sonst könnte man auch andere Kosten "rotieren" lassen. Das ist Unsinn!
    Das würde zu einer erheblichen Benachteiligung bzw. Bevorteilung der Wohnungsbesitzer führen.
    Mit anderen Worten:
    Wer 19 Jahre oder weniger lang darin wohnt, bräuchte sich unter günstigen Umständen nie an den Kosten beteiligen.
    Wenn einer nur ein Jahr drin wohnt und zufällig "dran" ist müsste er die Kosten für die ganze Anlage übernehmen.
    Betriebskosten sind laut Betriebskostenverordnung abzurechnen und nicht nach Gutdünken.
    Legen Sie Widerspruch ein. Notfalls müssen Sie vors Gericht ziehen.
    Auch für Wohngemeinschaften gilt zuerst das Gesetz.

  • Nochmals Vielen Dank für die schnelle Antwort. Wir werden nochmals unseren Vermieter kontaktieren. Der soll sich dann mit dem Verwalter rumstreiten.


    Ich würde gegen diesen plötzlich auftauchenden Posten der BetrkAbr. Widerspruch einlegen und ihn (vorerst) nicht bezahlen.
    Meinem Vorredner schliesse ich mich an. Noch nie sowas gehört...
    Es ist rechnerisch doch überhaupt kein Mehraufwand für den Ersteller der BetrkAbrechnung.

  • das ist vermieterpech, auch wenn es sich um betriebskosten handelt - geht eine solche abrechnungspraxis nicht.

    Ein Forum ist keine kostenlose Rechtsberatung und ersetzt auch nicht den Weg zum Anwalt :eek:

  • Hallo Nonvoter,
    wenn die Position Gartenpflege in Ihren Mietvertrag unter den Betriebskosten aufgeführt ist, spricht in der Regel dagegen ersteinmal nicht viel. Dieses sogenannte Rotationverfahren innerhalb einer Betriebskostenabrechnung ist schwer nachvollziehbar. Da die Wirtschaftseinheit ( Objektanlage ) gleichermaßen in Bezug auf die Betriebskosten Gartenpflege betroffen ist, sollte auch jeder Mieter der davon betroffen ist, diese Kosten seinen Anteil nach bezahlen. Und wenn die Kosten auch noch so gering sind, ist das sogar gut zu bewerten.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!