Fußbodenerneuerung

  • Hallo,

    Ich brauche dirngend Hilfe.
    Ich wohne seit 12 Jahren in einer Mietwohnung. Den Teppichboden habe ich damals so übernommen, obwohl er schon in einem schlechten Zustand war. Nun habe ich meine Vermieterin gefragt, ob sie es nicht erneuen will und habe Laminat vorgeschlagen. Habe sogar gesagt, ich würde mich an die Kosten beteiligen.
    Sie bittet mir, 80% der Materialkosten zu übernehmen, die Rechnung müsste allerdings auf ihr namen laufen. Das Verlegen übernimmt sie. Zusätzlich und das scheint die Bedingung für die Erneuerung zu sein, will sie mir einen neuen Vertrag geben, der die Schönheitsreparturklausel enthält. Diese habe ich in meinem derzeiten Vertrag nicht.Bei dem alten bzw schelchten Zustand mancher Anlagen (Rolladen) sind zusätzliche Kosten für mich sicher.
    Meine Frage: Sollte ich mich weigern, den neuen Vertrag zu unterzeichnen, kann sie die Erneuerung des Fußbodens ablehnen?

    Vielen Dank für eine Rückmeldung.
    Julia74

  • Sie muß Ihnen keinen neuen Fußboden legen lassen. Das wäre nur dann der Fall, wenn wegen des Zustandes eine möglich Gesundheitsgefährdung zu erwarten wäre.
    Allein wegen der Unansehnlichkeit des Fußbodens haben Sie keinen Anspruch.

  • Der Teppichboden ist über 15 Jahre alt und meines Wissens nach ist der Vermieter für den Fußboden zuständig (siehe Mietrechtlexikon). Sie ist aber mit dem Laminat einverstanden. Nur ihr Angebot finde ich ziemlich unverschämt. Vor Allem, den Part wo ich eine Rechnung fast vollständig bezahlen muss und sie sie in voller Höhe absetzen will.

  • Noch einmal!

    Du hast kein Anrecht auf einen neuen Bodenbelag, egal ob Teppichboden oder Laminat. Sollte der alte Boden aber so verschlissen sein, dass er zur Stolperfalle wird, könntest du die Miete mindern. Vielleicht lenkt die Vermieterin dann ein.

    Du solltest aber auf keinen Fall einen neuen Mietvertrag unterschreiben. Dein Vertrag ist so lange gültig, wie du es willst und nicht die Vermieterin.

    Zum Thema Mietminderung geht es hier weiter:

    Mietminderungstabelle

    Mängel: Wie hoch darf die Mietminderung sein?

  • Hat der Mieter die Wohnung inklusive bereits verlegten Teppichboden durch den Vermieter angemietet, so gilt dieser als mitvermietet. Der normale, vertragsgemäße ]Gebrauch, d.h. die Abnutzung ist durch die Zahlung der Miete abgegolten mit der Folge, dass eine notwendige Erneuerung des Teppichs auf Kosten des Vermieters durchgeführt werden muss. (Ganz einhellige Meinung der Rechtsprechung z.B. OLG Hamm RE WM 1991, 248).
    Der Ersatz von verschlissenen Teppichböden gehört grundsätzlich nicht zu den Schönheitsreparaturen, deren Erledigung dem Mieter im Mietvertrag durch eine entsprechende Klausel aufgegeben werden kann. Eine entsprechende Klausel im Mietvertrag, die zur Erneuerung des Teppichboden verpflichtet, benachteiligt den Mieter unangemessen und ist daher unwirksam (OLG Hamm RE NJW-RR 1991, 844). Ist der Teppich normal durch "Wohnen" abgenutzt, ist der Mieter nicht verpflichtet, den Boden zu erneuern, und zwar auch dann nicht, wenn etwas anderes im Mietvertrag vereinbart worden sein sollte.
    Quelle: Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.

    Da der Teppich bei mir mehr als verschlissen ist, denke ich, dass sie das muss, egal, ob ich stopelrn könnte oder nicht. aber was soll's.
    danke für die Antwort auch wenn sie etwas feundlicher hätte sein können.

  • danke für die Antwort auch wenn sie etwas feundlicher hätte sein können.


    Wofür danke? Bist ja plötzlich durch die zitierten Urteile bestens informiert...

  • Hast Du den Vermieter gefragt, ob er den Teppich erneuert?
    So wie ich das verstanden habe, wolltest Du von Anfang an Laminat, oder?

    Ob eine Erneuerung des Bodens tatsächlich notwendig ist, kann aus der Ferne niemand beurteilen.
    Verfärbungen oder Verschmutzungen rechtfertigen keinen Austausch.
    Ab wann ist ein Teppich abgenutzt?

    Du schreibst außerdem, dass Du den Boden damals übernommen hast. Von wem hast Du ihn übernommen? Vom Vermieter oder vom Vormieter?
    Ist letzteres der Fall, muss der Vermieter gar nichts machen, weil der Teppich sich dann in deinem Eigentum befindet.

    Weiterhin muss der Vermieter auch kein Laminat verlegen. Instandhaltung bedeutet, dass der vorhandene Teppich gegen neuen Teppich getauscht wird.

    Natürlich kann man auch individuelle Vereinbarungen treffen (wie in deinem Fall). Ein Teil der Vereinbarung kann auch beinhalten, dass Du einen neuen Vertrag unterschreiben musst.
    Ob Du das letztendlich tust, bleibt Dir überlassen.

    Du sollst 80% der Kosten übernehmen? Dann verlege das Laminat doch gleich in Eigenregie (natürlich mit Einverständnis des Vermieters).

    P.S.: Warum fragst Du hier nach Rat, wenn Du es letztendlich doch besser weißt?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Als ich vor 12 jahren eingezogen bin, war der Teppichboden schon da. Der Vormieter sagte mir, der Teppich wäre auch bei seinem Einzug schon vorhanden. Er selber hatte keinen Kontakt zu seinem Vormieter, da dieser sich das Lebn genommen hat. So. Damals war der Vermieter ein alter Mann, ziemlich senil. Mittlerweile ist seine Tochter die Wohnungsbesitzerin. Sie weiß aber nicht, seit wann der Teppich da ist aber es sind mindestens 15 Jahren. Und glaubt mir, er ist verschlissen. In einem Raum habe ich es schon auf eigene kosten erneuert.
    Als ich der Vermieterin gefragt habe, was mit dem teppich passieren soll, habe ich gleich Laminat vorgeschlagen, sie war einverstanden, unter den im ersten Beitrag genannten Konditionen.
    Meine Frage war: sollte ich keinen neuen Vertrag unterschreiben wollen, hat sie das Recht, das erneuern des Fußbodens (egal ob Teppich oder Laminat) zu verweigern.
    Den Zitat aus dem Lexikon habe ich zwischendurch gefunden.

    Gruß
    Julia74

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