Beiträge von julia74

    Als ich vor 12 jahren eingezogen bin, war der Teppichboden schon da. Der Vormieter sagte mir, der Teppich wäre auch bei seinem Einzug schon vorhanden. Er selber hatte keinen Kontakt zu seinem Vormieter, da dieser sich das Lebn genommen hat. So. Damals war der Vermieter ein alter Mann, ziemlich senil. Mittlerweile ist seine Tochter die Wohnungsbesitzerin. Sie weiß aber nicht, seit wann der Teppich da ist aber es sind mindestens 15 Jahren. Und glaubt mir, er ist verschlissen. In einem Raum habe ich es schon auf eigene kosten erneuert.
    Als ich der Vermieterin gefragt habe, was mit dem teppich passieren soll, habe ich gleich Laminat vorgeschlagen, sie war einverstanden, unter den im ersten Beitrag genannten Konditionen.
    Meine Frage war: sollte ich keinen neuen Vertrag unterschreiben wollen, hat sie das Recht, das erneuern des Fußbodens (egal ob Teppich oder Laminat) zu verweigern.
    Den Zitat aus dem Lexikon habe ich zwischendurch gefunden.

    Gruß
    Julia74

    Hat der Mieter die Wohnung inklusive bereits verlegten Teppichboden durch den Vermieter angemietet, so gilt dieser als mitvermietet. Der normale, vertragsgemäße ]Gebrauch, d.h. die Abnutzung ist durch die Zahlung der Miete abgegolten mit der Folge, dass eine notwendige Erneuerung des Teppichs auf Kosten des Vermieters durchgeführt werden muss. (Ganz einhellige Meinung der Rechtsprechung z.B. OLG Hamm RE WM 1991, 248).
    Der Ersatz von verschlissenen Teppichböden gehört grundsätzlich nicht zu den Schönheitsreparaturen, deren Erledigung dem Mieter im Mietvertrag durch eine entsprechende Klausel aufgegeben werden kann. Eine entsprechende Klausel im Mietvertrag, die zur Erneuerung des Teppichboden verpflichtet, benachteiligt den Mieter unangemessen und ist daher unwirksam (OLG Hamm RE NJW-RR 1991, 844). Ist der Teppich normal durch "Wohnen" abgenutzt, ist der Mieter nicht verpflichtet, den Boden zu erneuern, und zwar auch dann nicht, wenn etwas anderes im Mietvertrag vereinbart worden sein sollte.
    Quelle: Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.

    Da der Teppich bei mir mehr als verschlissen ist, denke ich, dass sie das muss, egal, ob ich stopelrn könnte oder nicht. aber was soll's.
    danke für die Antwort auch wenn sie etwas feundlicher hätte sein können.

    Der Teppichboden ist über 15 Jahre alt und meines Wissens nach ist der Vermieter für den Fußboden zuständig (siehe Mietrechtlexikon). Sie ist aber mit dem Laminat einverstanden. Nur ihr Angebot finde ich ziemlich unverschämt. Vor Allem, den Part wo ich eine Rechnung fast vollständig bezahlen muss und sie sie in voller Höhe absetzen will.

    Hallo,

    Ich brauche dirngend Hilfe.
    Ich wohne seit 12 Jahren in einer Mietwohnung. Den Teppichboden habe ich damals so übernommen, obwohl er schon in einem schlechten Zustand war. Nun habe ich meine Vermieterin gefragt, ob sie es nicht erneuen will und habe Laminat vorgeschlagen. Habe sogar gesagt, ich würde mich an die Kosten beteiligen.
    Sie bittet mir, 80% der Materialkosten zu übernehmen, die Rechnung müsste allerdings auf ihr namen laufen. Das Verlegen übernimmt sie. Zusätzlich und das scheint die Bedingung für die Erneuerung zu sein, will sie mir einen neuen Vertrag geben, der die Schönheitsreparturklausel enthält. Diese habe ich in meinem derzeiten Vertrag nicht.Bei dem alten bzw schelchten Zustand mancher Anlagen (Rolladen) sind zusätzliche Kosten für mich sicher.
    Meine Frage: Sollte ich mich weigern, den neuen Vertrag zu unterzeichnen, kann sie die Erneuerung des Fußbodens ablehnen?

    Vielen Dank für eine Rückmeldung.
    Julia74

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