Dachbodenzugang

  • Hallo Leute,

    Ich habe folgendes Problem, ich wohne jetzt fast seit dreißig Jahren in meiner Wohnung und vor zwanzig Jahren habe ich mit einem Nachbarn einen meiner Keller, gegen eine Dachkammer vor meiner Wohnungstür getauscht. Jetzt meldet sich die Vermieterin und sagt, dass ein Dachbodenzugang in dieser Kammer gebaut werden muss und das ich sie innerhalb von einem Monat räumen soll. Kann sie mir die Dachkammer wirklich wegnehmen ist meine Frage, die ich aufwendig renoviert und erneuert habe und als Vorratskammer nutze?

    Ich brauche dringend Hilfe!!! Weiß einfach nicht, was ich machen soll!

    Gruß Prime

    2 Mal editiert, zuletzt von Prime2204 (12. Juni 2012 um 18:16)

  • Hallo Prime2204,

    leider sehe ich keine Chance für Dich:

    "habe ich mit einem Nachbarn einen meiner Keller, gegen eine Dachkammer vor meiner Wohnungstür getauscht."
    Das war Eure Privatangelegenheit, womit die VM zunächst nichts zu tun hatte.

    "Jetzt meldet sich die Vermieterin und sagt, dass ein Dachbodenzugang in dieser Kammer gebaut werden muss und das ich sie innerhalb von einem Monat räumen soll."
    Kann sie.

    "Kann sie mir die Dachkammer wirklich wegnehmen ist meine Frage"
    Jein, denn Du hast die Kammer ja nicht mietvertraglich von Deinem VM.

    "die ich aufwendig renoviert und erneuert habe und als Vorratskammer nutze?"
    Sentimentalitäten ...:mad:

    "Weiß einfach nicht, was ich machen soll!"
    Die Kammer räumen und dem Nachbarn zurückgeben.

  • Danke schon mal für die Antwort!

    Das Problem ist nur, dass der Nachbar mit dem ich getauscht habe seit zehn Jahren nicht mehr im Haus wohnt und ich habe den Tausch mit ihm schriftlich festgehalten und in meinen Unterlagen.
    Ich verstehe auch nicht, warum es auf einmal nach dreißig Jahren notwendig ist einen Durchgang zu bauen und das das geht (die Vermieterin, dass einfach kann), dass stand sonst nie zum Thema.
    Bringt es denn etwas wenn ich einen Anwalt hinzuschalte?
    Denn wenn ich sie abgegeben muss, dann steht mir ja wohl immerhin wieder der zweite Keller zu, wie es mal ursprünglich war oder?

    Mit freundlichen Grüßen

    Prime


  • Das Problem ist nur, dass der Nachbar mit dem ich getauscht habe seit zehn Jahren nicht mehr im Haus wohnt und ich habe den Tausch mit ihm schriftlich festgehalten und in meinen Unterlagen.


    Wie bereits gesagt, es zählt nur das was Ihnen im Mietvertrag zugesichert wurde. Absprachen mit den Nachbarn kann man tun,sind aber für das bestehende Mietverhältnis nicht bindend.

    Zitat


    Ich verstehe auch nicht, warum es auf einmal nach dreißig Jahren notwendig ist einen Durchgang zu bauen und das das geht (die Vermieterin, dass einfach kann), dass stand sonst nie zum Thema.

    Ein griechischer Philosoph sagte: Alles fließt ! So auch hier.

    Zitat


    Bringt es denn etwas wenn ich einen Anwalt hinzuschalte?


    Sparen Sie das Geld. Er kann auch nur in Ihren Mietvertrag schauen und wird feststellen, das Ihnen die Dachkammer nicht gehört.

    Zitat


    Denn wenn ich sie abgegeben muss, dann steht mir ja wohl immerhin wieder der zweite Keller zu, wie es mal ursprünglich war oder?


    Wenn das so im Mietvertrag festgehalten wurde, JA

  • Zitat

    Das Problem ist nur, dass der Nachbar mit dem ich getauscht habe seit zehn Jahren nicht mehr im Haus wohnt und ich habe den Tausch mit ihm schriftlich festgehalten und in meinen Unterlagen.

    Vereinbarungen, die Sie ohne Zustimmung des Vermieters mit Ihren Nachbarn treffen sind für den Vermieter in keiner Weise bindend.

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