Hallo zusammen,
folgende Situation:
Meine Freundin und ich bewohnen seit Okt. 11 eine knapp 80m² große 3-Zimmer-Wohnung im 1. von 2 OGs. Das Haus wurde 1990 gebaut, das Bad und die getrennte Toilette haben kein Fenster aber eine Lüftung, Küche und Abstellkammer vorhanden. Es wird von ca. 150 Parteien bewohnt. Unsere Wohnung ist die größte Wohnung (parallel zu den Wohnungen direkt über und unter uns), die restlichen Wohnungen sind 1 bis 2-Zimmer-Wohnungen mit Küchenzeilen.
Die Theorie im Mietvertrag sieht eine 70%ige Aufteilung der Heizkosten und des Warmwassers nach dem Verbrauch vor, sofern Zähler dazu verwandt werden.
Heizkostenvorauszahlung: 71,50€ pro Monat.
Habe mir die Betriebskostenabrechnung (die der Vermieter als Eigentümer der Wohnung zugeschickt bekommen hat, in der ohne große Erklärungen einfach die Kosten aufgezählt wurden (nach dem Muster: Gesamt/Ihr Anteil/Anteilige Berechnung/Ihr Anteil €)) des letzten Jahres zusenden lassen. Heizkosten des Vormieters: 767,09€ --> 63,92€/Monat.
Die Praxis:
* Es existiert ein Warmwasserzähler, der bis 1995 beglaubigt ist.
* Es existiert kein Kaltwasserzähler, Umlage über m².
* Es existieren keine Zähler an den Heizungen. (!)
* Heizungen wurden im (Gott sei Dank milden) Winter selten richtig warm.
* Heizkosten werden vollständig über m² verteilt.
* Heizungen mussten aber auch selten eingeschalten werden, da sämtliche Räume durch heizende Rohre auf ca 22°C (auch bei Außentemperaturen von unter -10°C) gewärmt wurden.
Letzterer Punkt ist jetzt im Sommer ein Problem, da die Wohnung durch nahezu 24h-lüften in guten Tagen auf 23°C runter"gekühlt" werden kann. An Tagen mit +30°C Außentemperatur sind mehr als 26,5°C keine Seltenheit.
Davon abgesehen dass mir so eine Heizkostenverteilung ohne Zähler noch nie begegnet ist, sind die heizenden Rohre (vermutlich Heizungsrohre, da nicht in allen Räumen Warmwasser ist und die Heizrohre direkt unter dem Heizkörperventil sehr heiß sind) nicht zu ertragen.
Weder auf Vermieter noch auf Hausverwaltung bin ich bis jetzt zugegangen. Im Mietvertrag steht ein Anrecht auf Heizung vom 1.10. bis 30.4. und danach je nach Außentemperatur.
Meine Fragen:
* Ist diese Art der Heizkosten-, Warm- und Kaltwasserverteilung gesetzeskonform/rechtens? Ich habe mal was von 15% Abschlag gelesen bei fehlenden Zählern, was aber glaube ich durch Rechtssprechung geändert wurde?!
* Was kann ich tun, um unnötiges Heizen durch die Rohre zu vermeiden/zu beenden? Meine Idee ist derzeit, auf die Hausverwaltung zuzugehen und ein Abschalten der Heizungsanlage zu fordern. Zumindest unsere Wohnung hätte dann im Sommer hoffentlich kein Problem mit der Hitze, auch wenn ich über die m²-Verteilung die größten Anteil der Heizkosten der anderen 150 Wohnungen anscheinend mittragen muss.