Rücktritt vom Mietvertrag

  • Guten Tag!

    ich habe am 16.5.1012 ein Mietvertrag zum 1.8.abgeschlossen und möchte davon zurücktreten. Die Kaution wurde daher noch nicht von mir geleistet, da im Begleitschreiben der Verwaltung steht, dass solange die Kaution nicht geleistet wurde auch keine Wohnungsübergabe stattfinden kann.
    Ich muss nun, so wurde mir gesagt selbst einen Nachmieter für den 1.7. finden wenn ich so schnell wie möglich da raus will.
    Komme ich eventuell auch so aus dem Vertrag raus oder welche Möglichkeiten gibt es für mich????????????


    Grüße
    Pasolini

  • Vertrag ist Vertrag und muss von beiden Seiten eingehalten werden. Heraus kommst du nur mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten. Dein Vermieter zeigt schon Kulanz, indem er einen Nachmieter akzeptiert. Das solltest du dir aber schriftlich geben lassen!

    Und bitte, bei einer neuen Frage solltest du mit den Fragezeichen sparsamer umgehen. 1x -?- reicht völlig, hier sind keine Deppen an den Tastaturen, wir erkennen eine Frage auch ohne Missbrauch dieses Satzzeichens.

  • Von einem Mietvertrag kann man nicht einfach zurück treten. Sie können nur ordentlich (fristgerecht) kündigen. Das wäre jetzt, wenn Ihre Kündigung spätestens am 3. Werktag im Juli beim Vermieter ist, zum 30.9. möglich.

    Sofern es kein Zeitmietvertrag oder Vertrag mit Kündigungsverzicht auf bestimmte Zeit ist.

    Zitat

    Ich muss nun, so wurde mir gesagt selbst einen Nachmieter für den 1.7. finden

    Von wem wurde Ihnen das gesagt?

  • Die Verwaltung sowie der Makler haben mir das gesagt.
    Die Kündigungsfrist gilt ab dem 1.August ab Mietbeginn.
    Zum 1. Juli muß ich nur einen Nachmieter finden, weil die Wohnung damals regulär zum 1.Juli als Bezugsfrei angegeben war und ist.

  • Zitat

    Die Verwaltung sowie der Makler haben mir das gesagt.


    Sagen können Verwaltung und Makler viel. Zumal der Makler rein gar nichts bezüglich des Mietvertrages zu sagen hat.

    Zitat

    Die Kündigungsfrist gilt ab dem 1.August ab Mietbeginn.

    Ist bis dahin ein Kündigungsverzicht vereinbart worden? Wenn nicht gilt die Kündigungsfrist bzw. beginnt sie mit dem fristgerechten Zugang beim Vermieter. Wenn Ihr Kündigung am 3. Werktag im Juni beim Vermieter war beginnt die Kündigungsfrist bereits mit dem Monat Juni und endet folglich am 31.August. Ergo müßten Sie nur 1 MM zahlen. Ansonsten mit dem 1. Juli. Dann wären nur 2 MM zu zahlen.

    Zitat

    Zum 1. Juli muß ich nur einen Nachmieter finden, weil die Wohnung damals regulär zum 1.Juli als Bezugsfrei angegeben war und ist.

    Hier macht sich Verwaltung anscheinend ihre eigenen Gesetze. Wenn Sie einen Nachmieter finden/vorschlagen dann zu Ihrem Mietbeginn und zu dem Termin ab wann die Wohnung als bezugsfrei angegeben war.

  • Hallo Pasolini,
    Pacta sunt servanda ! Vertrag ist Vertrag ! Eine Moeglichkeit besteht event. mit einer Aufhebungsvereibarung. Darin wird zwischen den Vermieter und Mieter ein individueller Termin vereinbart an dem das Mietverhaeltnis endet.
    Hat oft den Vorteil, das der eigentliche Termin nicht mehr einzuhalten ist.
    Tipp. Eine Rechtsberatung kann event. noch Wege aus dieser Problematik finden.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!