hallo!
ich bin neu hier deswegen entschuldigt bitte wenn ich mich etwas ungeschickt anstelle...
habe ein kleines problem
bin zum 01.05.2012 in eine neue wohnung gezogen. leider sind immer noch nicht alle reperaturarbeiten erledigt.
im schlafzimmer ist die fensterscheibe kaputt von dem doppelglas ist eine total zerbrochen.
im abd das waschbecken ist nicht mehr richtig fest es wackelt und ist undicht.
habe den vermieter bw verwalter schon mehrmals aufgefordert etwas zu unternehmen und immer wieder hies es morgen.
nun würde ich gerne wissen in welcher höhe hier eine mietkürzung erlaubt ist.
wäre euch sehr dankbar über eine schnelle antwort
lg ![]()