zerbrochene fensterscheibe

  • hallo!
    ich bin neu hier deswegen entschuldigt bitte wenn ich mich etwas ungeschickt anstelle...

    habe ein kleines problem
    bin zum 01.05.2012 in eine neue wohnung gezogen. leider sind immer noch nicht alle reperaturarbeiten erledigt.
    im schlafzimmer ist die fensterscheibe kaputt von dem doppelglas ist eine total zerbrochen.
    im abd das waschbecken ist nicht mehr richtig fest es wackelt und ist undicht.
    habe den vermieter bw verwalter schon mehrmals aufgefordert etwas zu unternehmen und immer wieder hies es morgen.
    nun würde ich gerne wissen in welcher höhe hier eine mietkürzung erlaubt ist.
    wäre euch sehr dankbar über eine schnelle antwort

    lg :)

  • Haben Sie denn dem Vermieter die Mängel schon schriftlich angezeigt? Mündliche Aufforderungen reichen nicht bzw. sind im E-Fall nicht oder nur schwer nachzuweisen.

    Hier finden Sie Infos wie Sie bei einer Mietminderung vorgehen sollten

    Für die zerbrochene Fensterscheibe könnten Sie die Miete um 5 - 10 % mindern. Ich rate aber immer bei Mietminderung zu fachlicher Unterstützung (Anwalt oder Mieterbund). Da kann man als Laie sehr viel falsch machen und im Handumdrehen hat man Mietschulden.

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