Auszug, kaution und neuer Boden!

  • Hallo,
    ich wende mich an euch weill ich mal dringend eure hilfe benötige.
    Wir sind im januar aus unserer alten wohnung ausgezogen.
    Jetzt hatten wir in der küche dort laminatboden und der vermieter meinte das wir für den schaden verantwortliuch sind. Ein brett ist aufgequellen, wahrscheinlich vonder feuchtigkeit.....:confused:
    Jetzt hat der laminatboden pro qm 7,25 gekostet und der neue ( wohl dabei gemerkt, jetzt hat er ein vynilboden verlegen lassen) 25,50 pro qm. Er darf uns doch nur die summe des laminates in rechnung stellen oder??? Und nicht ein Küchenfußboden, dewr schon über das doppelte kostet???
    Ausserdem hatten wir zwei kleine dellen in er badewanne, die man prioblemlos mit lack wieder wegbekommen hätte, auch dafür sollen wir 101 euro bezahlen, weill die ganze badewanne angeblich raus genommen wurde.
    Ich würde mich wirklich freuen wenn sich da jemand drauf meldet und am besten auch mit irgendwelchen paragrafen, damit ich ihn das per bost zukommen lassen kann......
    Ich bedanke mich schon mal im vorraus!
    Liebe grüße:)

  • Zu den Materialkosten kommen auch noch die Kosten des Austauschs.
    Lassen Sie sich die Rechnung zeigen, dort sollte aufgeschlüsselt sein, wie hoch die Materialkosten und der Lohnanteil ist.
    Grundsätzlich gilt, dass Sie beides zahlen müssen, aber wenn der Preis für das Material nachweisbar erheblich höher ist, kann nur vergleichbares Material in Rechnung gestellt werden.
    Beispiel. Wenn ich als Vermieter von Ihnen beschädigtes Laminat austauschen lasse, kann ich dafür kein Schiffsbodenparkett für 80 Euro/qm in Rechnung stellen. Nur kann bei 25 Euro/qm durchaus 10 Euro Material und 15 Euro Verlegung enthalten sein, was dann im Ordnung wäre. Dies ergibt sich aus der Rechnung.

    Mit 101 Euro für eine neue Badewanne wären Sie sehr günstig weggekommen.
    Ob die Badewanne wirklich ausgetauscht wurde ist da erstmal nebensächlich. Wenn der Schaden durch Sie verursacht wurde, ist dieser angemessen zu ersetzen. Wenn Sie mir eine Delle in die Autotür fahren, muss ihre Versicherung auch zahlen, ob ich mich dann entscheide diese reparieren zu lassen steht mir frei.

    Hier finden Sie noch Infos zur Rechtslage bei dem Thema für die Bost:

    Schadenersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen

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