Ärger mit den Vermietern wegen Kaution

  • Hi,
    ich habe meine damalige Wohnung gekündigt und lebe seit 1.März mit meinem Freund in einer anderen Wohnung zusammen.

    Ich habe direkt einen Nachmieter gefunden, welcher einen ab dem 1.3. gültigen Vertrag bereits Unterschrieben hat.

    Vorhin setzte ich mich mit den alten Vermietern in Kontakt, da ich ihnen versehentlich (Dauerauftrag) die Miete für März überwiesen habe und bat sie darum mir die Miete zusammen mit der Kaution zurückzuüberweisen.

    Daraufhin meinte meine Ex-Vermieterin, dass sie mir die Miete zurücküberweisen kann, jedoch nicht die Kaution, da die neuen Mieter Mängel gemeldet haben, für die ich komplett aufkommen soll, obwohl von ihnen der neue Vertrag direkt nach Besichtigung der Wohnung unterschrieben wurde.

    Die Mängel waren schon als ich einzog vorhanden, jedoch habe ich diese nicht gemeldet, da es keine schwerwiegenden Mängel sind.

    Es geht um folgendes:

    - ein leicht leckendes Siphon

    - angeknackstes Plastik am Kühlschrank (welcher sehr sehr alt ist und inkl. der Küchenzeile mitvermietet wurde)

    - Riss im Tonblumenkasten (welcher zur Allgemeinausstattung in diesem Wohnblock gehört)

    - Reste am Fensterrahmen, die dadurch entstanden sind, dass irgendein Vormieter den Rahmen teils mittapeziert hat.


    So nun meine Frage:

    Haben sie überhaupt ein Recht dazu, mich für alles aufkommen zu lassen?
    Haben sie teilweise Recht?

    Was kann ich dagegen tun? Ich bin auf die Kaution angewiesen und sehe es nicht ein, für die Schäden anderer zu haften, da diese Wohnung seit den 70ern auch nicht mehr renoviert wurde und dass bei einer so alten Wohnung (und Einrichtung) Mängel vorhanden sind ist meines Erachtens nach nicht ungewöhnlich.

    Danke schonmal für eure Antworten

    Gruß

    Sandra

  • Sie schreiben: Die Mängel waren schon als ich einzog vorhanden, jedoch habe ich diese nicht gemeldet, da es keine schwerwiegenden Mängel sind. Das heißt für mich, dass Sie bereit waren, diese Mängel während Ihrer Mietzeit zu beseitigen, richtig?

    Und das ist jetzt Ihr Problem. Ihr Exvermieter hält sich an den, der zuletzt in der Wohnung wohnte, denn bei der damaligen Übergabe haben Sie diese Mängel nicht gemeldet.

    Versuchen Sie soviel von den Mängeln zu beheben, wie es geht, denn dazu muss Ihnen der Vermieter Zeit und Möglichkeit geben.

    Ein Siphon ist ruckzuck abgedichtet, nachgezogen, oder ausgetauscht.

    Beim Kühlschrank wäre nur der Zeitwert zu ersetzen und der dürfte je nach Alter bei Null liegen. Also müsste eine Reparatur mit Plastikkleber ausreichen.

  • Da stellt sich für mich die Frage wie die Übernahme der Wohnung erfolgt ist. Gibt es ein Übernahmeprotokoll in dem ggf. die Schäden aufgeführt sind? Mit Vermieter oder Verwalter wird normal eine Übergabe mit Protokoll durchgeführt. Dort werden ggf. vorhandene Schäden vermerkt.

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