Hallo,
ich hab mal ein oder zwei Fragen, in der Hoffnung dass mir jemand weiterhelfen kann.
Meine WG hat am 30.12.11 eine Mieterhöhung erhalten, der wir fristgerecht widersprochen haben. Wir haben versucht den Mietzins herunterzuhandeln, da wir mit der Berechnung des neuen nicht einverstanden waren. Am 25.05.12 haben wir jetzt erneut ein Schreiben vom Anwalt erhalten, indem er auf den geforderten Mietzins besteht.
Jetzt wollen wir schnellstmöglich ausziehen.
Ich habe mit ihm telefoniert und er meint, dass das zweimonatige Sonderkündungsrecht nicht mehr besteht, genauso müsste ich dieser Mieterhöhung bis zum 31.05 zustimmen, ansonsten geht es vors Gericht. Haben wir als Mieter ein erneutes Sonderkündingsrecht oder ist das tatsächlich zwei Monate nach Erhalt des ersten Schreibens also im Februar abgelaufen? Muss ich dieser Erhöhung jetzt zustimmen, obwohl wir kündigen (außerordentlich oder ordentlich)?
Vielen lieben Dank!