Hallo Forum,
Ich bewohne mit meinem 8 j. Sohn seit 2009 ein ebenerdiges Haus (120qm, 2 Küchen, 1 Bad, 4 Z., Garten, Garage, 2 Nebengelasse). Bei der Besichtigung war das Haus noch voll möbliert (stand allerdings 4 Jahre leer) und der Vermieter fragte ob wir Möbel Übernehmen möchten. Ich verneinte dieses da wir selbst über genug Mobiliar verfügen und die Stellflächen dafür brauchen. Trotzdessen war am Tag des Umzugs die Wohnung nicht geräumt und die Möbelpacker stellten aus Platzmangel mein Inventar im Garten ab ( zum Glück regnete es nicht). Ich klingelte bei meinen neuen Nachbarn und bat um Hilfe zum ausräumen des Oma-Mobiliars und reinstellen meiner Möbel. Die Fremdmöbel lagerte Ich in den Nebengelassen und der Garage ein, wo diese sich bis Dato befinden. Ich habe für die Nichtnutzbarkeit dieser Räume die Miete um 10 % gekürzt und den Vermieter desöfteren gebeten die Sachen ( Möbel und Hausrat) abzuholen. Seine Antwort war lediglich: Ich solle Ihm 1000,- € Abstand für die Sachen zahlen, dann kann Ich damit machen was Ich will.
Will Ich aber nicht. Nach und nach entdeckte Ich immer mehr Mängel im Haus, die sowohl vom Makler als auch vom Vermieter verschwiegen wurden (angeblich wurde laufend modernisiert und es besteht kein Rückstau bzw. Mangel).
Zu nennen wären:
Asbestbelastung, Dach undicht und Einsturzgefährdet (über dem Küchen/Bad bereich bereits durchhängend), Schimmelbefall in allen Räumen, Schwammbefall im Flur/Badbereich, Versorgungsschacht je nach Wetterlage bis zu 1,20 Meter unter Wasser, Grundwasser drückt Witterungsbedingt durch die Bodenbelege (Teppichboden und Fliesen), alle vorhandenen Rolladen sind schadhaft (lediglich an 4 von insgesammt 15 Fenstern vorhanden), Zugluft und Kältebrücken durch Uralt-Einfachverglaste Fenster/Eingangstür, "Eisbeine" im Winter durch Zugluft (obere Raumtemperatur ab 1 Meter Höhe 22 Grad C und von Bodenhöhe aufsteigend ab 14 Grad C.), allwinterliches einfrieren der Gartenwasseranlage trotz Ordnungsgemäßem abdrehen des Wassers und (!) abklemmen der Wasseruhr sowie diverser weiterer Mängel. Ich teilte diese Mängel meinem Vermieter desöfteren mit (telefonisch, persönlich und schriftlich). Trotz einer weiteren Kürzung von 15 % Miete kam keine weitere Reaktion (ausser das Ich seit der 1. Mietminderrung im Rückstand sei und Er mich Auffordert die gekürzten Beträge unverzüglich beizubringen).
Auf eigene Kosten habe Ich bereits Warmwasser in die Küchen mittels Durchlauferhitzer einbauen lassen, ebenso habe Ich das Fenster und die Terrassentür mit Thermopenglas ausrüsten lassen und bereits das 3. Mal die Frostschäden an der Aussenleitung reparieren lassen.
Da mein Sohn 100% Schwerstbehindert ist, wollte Ich über die Eingliederungshilfe einen (Rollstuhlgerechten) Badezimmerumbau bewilligen lassen. Es kam auch ein Sachbearbeiter...... und ein paar Tage später das Gesundheitsamt, Wohnungsamt, Jugendamt und Sozialamt. Der Umbar wurde abgelehnt da sich der Wohnraum in einem sehr maroden, gesundheitsgefährdeten Zustand befindet und Ich wegen der Einsturzgefahr des Daches schnellstmöglich ausziehen soll. Ich muß nicht erwähnen das mir als HartzIV`ler kaum entsprechender Wohnraum zur Verfügung steht da Ich maximal 75 qm oder 440,- € Warmmiete bewilligt bekomme, allerdings wegen meines Kindes (100% Schwerstbehindert, Nichtsprechend daher Schreikind, Rollstuhl deswegen keine Etagenwhg oder Fahrstuhl denkbar °bei Brand keine Benutzungsmöglichkeit°, bei Fahrstuhlwartung keine Möglichkeit den Wohnraum aufzusuchen, etc) kaum was Ebenerdiges auf dem Markt zu finden ist. Ich suche seit über einen Jahr Deutschlandweit. Mittlerweile haben mein Kind und Ich ständig Kopfschmerzen, Atembeschwerden, der Kleine sogar schon chronische Bronchitis und leichte Asthmaanfälle (muß inhalieren) und Ihm wird immer häufiger Übel (erbrechen ohne erkennbare Ursache).
Meine Fragen nun :
Kann ich den Vermieter zur Sanierung bewegen (zwingen)?
Habe Ich ein Anrecht auf Rückzahlung meiner Mietkaution trotz Mietminderung? (Ich habe das Gefühl Er wird diese nicht rausgeben bei Auszug)
Hat mein Vermieter das Recht mir eine schlechte Auskunft für einen neuen Vermieter zu geben wegen dieser Minderung?
Kann Ich auf Behindertengerechten Wohnraum bestehen auch wenn dieser Teurer ist?
Jedenfalls schon mal Danke fürs lesen und für Tipps wäre ich auch dankbar
Sehr kompliziert.... bitte Geduld mitbringen
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Alleinerziehende -
30. Mai 2012 um 11:21 -
Erledigt
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Zitat
schnellstmöglich ausziehen soll
Genau. Was soll man Ihnen hier im Forum sonst noch raten?
ZitatKann ich den Vermieter zur Sanierung bewegen (zwingen)?
da die meisten Mängel wahrscheinlich schon beim Einzug bestanden wäre im Einzelfall zu prüfen. Zwingen wird schwierig. Sie können die Miete weiter mindern und bekommen dann irgendwann die fristlose Kündigung wegen Mietrückständen.ZitatHabe Ich ein Anrecht auf Rückzahlung meiner Mietkaution trotz Mietminderung? (Ich habe das Gefühl Er wird diese nicht rausgeben bei Auszug)
Das Gefühl täuscht meistens nicht, die Kaution kann mit Mietrückständen, BK Nachzahlung, Schäden verrechnet werden. Die finale Antwort bekommen Sie erst bei der letzten Abrechnung nach Auszug.Zitat
Hat mein Vermieter das Recht mir eine schlechte Auskunft für einen neuen Vermieter zu geben wegen dieser Minderung?
Er hat keine Pflicht überhaupt eine Auskunft zu geben. Wenn ein neuer Vermieter nachfrägt sollte er bei der Wahrheit bleiben.ZitatKann Ich auf Behindertengerechten Wohnraum bestehen auch wenn dieser Teurer ist?
Fragen Sie bei ihrem Jobcenter nach. -
Betriebskostenabrechnung habe Ich nie bekommen, ebensowenig wurde ein Energieausweis vorgelegt um den Ich bereits vor Mietbeginn bat.
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Was genau ändert dies an der Situation?
Ein wenig habe ich den Eindruck sie zählen hier alle möglichen Mängel auf die der Vermieter beheben soll, aber so schlimm kann es dann doch nicht sein, sonst hätten Sie das Haus nicht angemietet bzw. halten es dort weiter aus.
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