Mietminderung wegen Dämmung

  • Hallo,

    Ich bewohne seit Januar 2012 ein Zimmer welches eine alte Ladenfläche ist.
    Die alte Einganstür des Ladens ist auch noch vorhanden.
    Diese stellt dämmungs-technisch einen Supergau dar. Im Winter kann ich das Zimmer nur mit hohen Heizleistungen auf Temperatur halten und da ab 21:30 Uhr die Heizungen in ihrer Leistung beschränkt werden muss ich einen zusätzlichen Heizlüfter anschließen um das Zimmer auf Temperatur zu halten.

    Vor allem die Tür, die sehr dünn ist und große Spalte hat trägt dazu bei. Man kann richtig spüren wir die kalte Luft durch die Ritzen zieht.

    Weiterhin sind die Fenster sehr groß, 2,50 x 3,10 Meter also auch schlechte Dämmung dieser Seits.

    Ich hatte bereits Kontakt aufgenommen und wegen einer Dämmung, zumindest für die Tür gefragt. Es hieß, dass sich jemand darum kümmert, bisher ist jedoch nichts passiert.

  • Leider wird Ihnen auch hier niemand die Tür dämmen.
    Da Sie aber bereits vor Unterzeichnung diesen Mangel hätten berücksichtigen müssen, kann im Nachhinein ein solcher nicht geltend gemacht werden. Da bleibt Ihnen nur ein oder auch mehrere Bittgänge zum Vermieter.

  • Die schlechte Dämmung war Ihnen bereits beit Einzug/Vertragsunterzeichnung bekannt nehme ich mal an. Ergo habe Sie keinen Anspruch diese vom Vermieter beheben zu lassen.

    Tip für die Ladentür, selbst von innen Dämmen und mit einer Rigipsplatte verkleiden. Kostet nicht die Welt.

    So große Fenster kann kaum dämmen. Wie auch. Außer wie bei der Tür. Dann gibt es aber kein Tageslicht mehr.

  • Hallo,
    Danke für die schnelle Antwort,
    Das schöne ist, dass ich ab 1.August 2012 einen neuen Hauptmieter bekomme, da mein anderer Mitbewohner auszieht, dieser neue könnte also die Ansprüche geltend machen?

  • aber der Vermieter muss ja nicht jeden Mieter akzeptieren :)

    Das hat er zum Glück Bereits,
    außerdem möchte ich ja keinen ärger verursachen, ich bin sehr zufrieden mit der Wohnung und der Verwaltung. Aber wäre halt schön wenn was passiert entweder Geld sparen durch Dämmen oder Geld sparen durch andere Nebenkosten, siehe Wärmeschutzverordnung und Heizkostenverordnung.

  • Vielleicht noch ein anderen Hinweis: Gegen die mangelnde Dämmung werden Sie nicht tun können, das wurde ja schon gesagt.
    Allerdings ist eine Mindesttemperatur von Nachts etwa 18 Grad zu erreichen. Wenn dies im Winter nicht mehr erreicht wird, so könnten Sie dies reklamieren.
    Evtl. kann man da schon mit einer Anpassung der Einstellungen an der Heizanlage schon erreichen, dass Sie nachts nicht mehr frieren müssen.
    Natürlich steigen dadurch die Heizkosten - aber das wird wahrscheinlich immernoch günstiges sein, als mit einem Heizlüfter zuzuheizen. Und das eine solche Wohnung höhere Heizkosten verursacht, hätte ja dann wiederum vor der Anmietung klar sein müssen.

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