nicht geräumtes Zimmer in Wohngemeinschaft

  • Eine Mitbewohnerin hat ihren Vertrag zum Monatsende gekündigt, hat ihr Zimmer jedoch nicht leer geräumt. Es stehen noch jede Menge Sachen (Möbel, etc.) im Zimmer. Die Mitbewohnerin hat Mietschulden beim Vermieter, keine Kaution gezahlt und schuldet noch weitere Nebenkosten an einen anderen Mitbewohner. Darüber hinaus reagiert sie auf keinerlei Kontaktaufnahmen und hat keine neue Anschrift hinterlassen. Nun ist das Zimmer neu vermietet worden, das Zimmer ist jedoch nicht leer. Der neue Mieter will zum Monatsanfang direkt einziehen. Beide Mieter der Wohnung sind Hauptmieter

    Frage: Wer ist nun zuständig für die Räumung des Zimmers? Muss der Vermieter die Kosten für die Räumung tragen oder muss der andere Hauptmieter dafür sorgen, dass das Zimmer frei ist, wenn der neue Mieter einziehen will?

  • Da bleibt nun alles am verbliebenen Hauptmieter hängen.
    Er kann vom Vermieter in die Haft genommen werden, da er gesamdschuldnisch haftet. Wie dieser dann sich mit dem Mitmieter auseinandersetzt, ist Zivilrecht.

  • Hallo heutz,

    es stellt Sie laut Ihrer Darstellung die Frage wie es moeglich ist das Sie noch Hauptmieter sind obwohl ein Hauptmieter gekuendigt hat ?

    Denn ein Mietvertrag wird von allen Hauptmietern gekuendigt und danach bleibt es fuer den Vermieter frei einen "neuen" Mietvertrag mit den verbleibenden Mieter zu vereinbaren.
    Wenn die Kuendigung von Ihren Vermieter akzeptiert wurde und Sie einen "neuen Mietvertrag" erhalten haben, dann hat Ihr Vermieter Sie und den anderen Hauptmieter aus den ersten Mietvertag entlassen.
    Dabei wird in der Regel auch ein Wohnungsabnahme Protokoll gefuehrt. Und hier werden dann event. noch auszufuehrende Taetigkeiten aufgelistet. Bsp. Mieter muss noch Zimmer ausfegen, usw.
    Wenn kein schriflichen Beweis darueber besteht, dass ist das in der Regel ein Problem fuer den Vermieter.
    Und nicht mehr fuer den verbleibenden ex.Hauptmieter, da mit der ordnungsgemaessen Kuendigung kein ( alter ) Mietvertrag mehr besteht.
    Ihr neuer Mietvertrag bezieht sich nicht auf die Vergangenheit und ist mit den ( neuen ) Mietbeginn gueltig fuer die Zukunft.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    2 Mal editiert, zuletzt von Bokiwi (29. Mai 2012 um 20:47)

  • Zitat

    es stellt Sie laut Ihrer Darstellung die Frage wie es moeglich ist das Sie noch Hauptmieter sind obwohl ein Hauptmieter gekuendigt hat ?

    Es ist durchaus möglich, dass ein Vermieter nur einen Hauptmieter aus einem Mietvertrag entläßt und an dessen Stelle einen neuen Hauptmieter aufnimmt. Das heißt, es findet lediglich eine Vertragsänderung statt.

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