Auszug - keine Kaution

  • Ich ziehe zum 01.06. aus meiner Wohnung aus. Bei Einzug wurde sich mit dem Vermieter darauf geeinigt, dass keine Kaution zu leisten ist.

    Nun fordert der Vermieter bei der Schlüsselübergabe 300 Euro in Bar für die eventuell noch anfallenden Neben-/Heizkosten. Eine Abrechnung findet dann Ende des Jahres statt.

    Hat der Vermieter darauf einen Anspruch?

  • Zitat

    Hat der Vermieter darauf einen Anspruch?

    Eigentlich nicht. Aber wenn Sie immer nachzahlen mußten, sollten Sie freiwillig diesen Betrag "hinterlegen".

    Je nach Abrechnungszeitraum können es noch 2 Abrechnungen sein die zu erstellen sind.

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