Ich stehe ohne Rat dar und hoffen dass mir jemand einen Tipp geben kann.
Im Februar dieses Jahr (2012) habe ich mir die Wohnung besichtigt wo ich jetzt seid dem 01.04. drin wohne. Beim ersten Blick ist mir das runtergekommene Treppenhaus aufgefallen und dies direkt angesprochen. Da hat der Markler (Vermittler) mir gesagt, dass dort noch was gemacht wird. Da die Wohnung selber OK ist, habe ich den Mietvertrag dann unterschrieben.
Jetzt habe ich den Vermieter auf dir Renovierung des Treppenhauses angesprochen und er hat mir gesagt, dass nichts daran gemacht wird. Daraufhin habe ich ihn gesagt, dass der Markler mir damals gesagt hat dass noch was gemacht wird. Der Vermieter weiss davon gar nichts. Die Markler wollte vielleicht unbedingt die Wohnung vermieten wobei er von mir Provision bekommen hat. Die Provision war ganz schön hoch.
Wie kann ich dagegen angehen? Darf ich meine Provision zurück fordern? Und wie weit darf ich den Mund auf machen ohne dass ich befürchten muss, dass der Vermieter mich raus wirft?
Ich danke euch
Reparaturbedürftig
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cosamia1975 -
25. Mai 2012 um 10:59 -
Erledigt
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Nochmal zum Urschleim der Marktwirtschaft.
1990 hätten Sie als DDR-Bürger mit meinem Bedauern rechnen dürfen.
Heute allerdings wäre das völlig unangebracht.Der Makler will ein Produkt verkaufen und stellt das so schön wie möglich dar. Davon hängt seine Existenz ab. Wenn Sie jeden Dahergelaufenen Glauben schenken, ist das ganz allein Ihr Problem.
Ihr Vermieter muß davon nichts wissen. Nur er ist Ihr Vertragspartner und nur bei ihm können Sie Mängel geltend machen.Nun haben Sie in Kenntnis des Mangels den Vertrag unterschrieben und müssen damit leben.
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Das ist mir schon klar dass der Vermieter das entscheidet. Mir geht es eher darum, dass ich mir die Provision zurück holen will, weil der Verwalter mich betrogen hat.
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Wenn die Renovierung/Sanierung des Treppenhauses nicht schriftlich fixiert wurde, wird es sicherlich schwer, hier dem Makler ein Fehlverhalten nachzuweisen.
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Zitat
weil der Verwalter mich betrogen hat.
Betrogen? Du solltest unbedingt den Unterschied zwischen belügen und betrügen erkennen. Hilfreich wäre da z.B. eine Suchmaschine wie Google. Denn wenn du damit hausieren gehst, dass dich der Makler betrogen hat, dann könnte es sein, dass du ein Verfahren wegen Verleumdung an der Backe hast.
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Also wenn der Makler gleichzeitig der Mietverwalter wäre dann ....
aber ich vermute mal da wurde nur was durcheinander geworfen.
Das Problem ist solange nichts schriftliches vereinbart wurde kann man auch nichts nachweisen. Zudem ist der Vermieter der Vertragspartner und nicht der Makler. Der Makler vermittelt nur und versucht natürlich zu verkaufen.
Ich befürchte die Geschichte ist gelaufen. Fürs nächste Mal wissen Sie Bescheid.

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