Nach Reparaturarbeiten soll ich die neue Tür selbst wieder streichen. Ist das Recht?

  • Hallo zusammen,

    bin ganz neu hier und hab leider nichts zu meinem Problem gefunden.
    Kürzlich wurden bei mir Reparaturarbeiten an meiner Wohnzimmertür durchgeführt. Sie ließ sich nicht schließen, da einfach alles in der Wohnung schief ist. Also musste sie nach einem fehlgeschlagenen Reparaturversuch komplett ausgetauscht werden und neu angepasst werden.

    Vorher war die Tür weiß gestrichen, jetzt wurde mir eine "nackte" Holztür eingebaut. Als ich die Hausverwaltung angerufen habe, um nach dem Maler zu fragen, wurde mir gesagt, dass das meine Aufgabe sei die Tür wieder weiß zu streichen und dass das im Mietvertrag geregelt ist, dass Malerarbeiten Sache des Mieters sind.

    Gilt das aber auch dann, wenn Mängel an meiner Wohnung beseitigt werden und nur deswegen die Tür nicht mehr weiß ist??? Muss ich die Tür wirklich selbst und auf eigene Kosten streichen? Oder habe ich Anspruch darauf, dass die Tür von einem beauftragten Maler gestrichen wird? Ich konnte ja schließlich nichts dafür, dass die Tür sich nicht schließen ließ und eine neue rein musste.

    Gibt es dazu evtl. Gesetze bzgl., dass reparierte Mängel danach vom Aussehen her wieder so sein müssen, wie davor?

    Ich hoffe man kann mir helfen. Freue mich auf Antworten.

    Liebe Grüße

  • Der Vermieter hat den Zustand wieder herzustellen, der vor dem Austausch der Tür bestand. Da war die Tür lackiert, also muss die Tür wieder vom Vermieter lackiert werden.

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