Gartennutzung und Rechte

  • Hallo zusammen,

    ich habe einige Fragen zur Gartennutzung.
    Wie wohnen in einem 3 Parteien Haus ohne Balkone.
    Allerdings gibt es untern zwei Terrassen und eine Grünfläche. Ebenfalls vorhanden ist eine Garage.
    Nun zu unserem Problem. Bei der Wohnungsbesichtigung damals sagte der Vermieter, dass eine Gartennutzung nicht im Mietvertrag steht, man sich aber mit den Nachbarn im EG einigen können/solle.
    Im Sommer nach unserem Einzug bekamen wir zu spüren, dass eine Einigung nicht möglich war/ist.
    Die Nachbarn unten nehmen jegliche Fläche in Anspruch.
    Die Mitte und wir oben sitzen halt in unseren Wohnungen - wohlgemerkt ohne Balkon.
    Gibt es irgendeine Chance für uns wenigstens die Rasenfläche nutzen zu dürfen? Wir wollen dort keine Partys veranstalten sondern lediglich ein wenig Sonne tanken.
    Generell sind die alten Nachbarn unten sehr verbohrt.
    Früher hatten sie ein Haus zur Miete - zum Kauf hat es nie gereicht. Entsprechend frustriert sind sie auch.
    Es ist KEIN Entgegenkommen dererseits möglich.. wir versuchen es immerhin auch schon seit mittlerweile 3 Jahren.
    Kleine Ergänzung zur Frage: wie sieht das mit Kindern aus? Dürfen die Nachbarn verbieten, dass ich mich mit einem Baby bzw Kinderwagen oben an die Kellertreppe setze und somit genau zwischen den beiden Terrassen bin?
    Sie wollen unter sich sein und erwarten somit, dass man sich nicht bei ihnen aufhält. Und die Frage nach dem Kinderwagen.. im Treppenhaus ist kein Platz - darf ich ihn tags an die Hauswand im Garten stellen um ihn nicht ständig tragen zu müssen?
    Darf Kindern das Spielen auf der Rasenfläche verboten werden?
    Ich weiß, viele Fragen aber der Vermieter sagt nichts außer: da müssen Sie sich einigen.
    Und mit den Nachbarn ist keine Regelung möglich. Die alte 80jährige Dame in der Mitte ist auch genervt aber will lieber wegziehen, als sich ihr Recht zu nehmen...wenn wir denn überhaupt eines haben.

    Lange Rede, kurzer Sinn - dürfen wir ein Fünkchen Hoffnung haben?
    Gesetzestexte gern gesehn...

    Ich bedanke mich im Voraus für jede Meinung oder Hilfe.
    So verbohrte, unfreundliche Leute wie die untersten Nachbarn habe ich noch nie gesehen:(

  • Wenn der Garten nicht mitvermietet ist haben Sie auch kein Anrecht auf die Nutzung.
    Ihr Vermieter könnte Ihnen doch bestimmt sagen, ob er den Garten an Ihre Nachbarn vermietet hat. Wenn das nicht der Fall ist, haben diese auch kein alleiniges Anrecht drauf. Was sagt die Hausordnung?

  • Hallo,

    eine Hausordnung gibt es hier eigentlich nicht. Und der Vermieter will nur seine Ruhe - er wird sich da nicht einmischen.
    Mein Mann hatte schon vor sich einfach auf die Wiese zu setzen. Was kann im schlimmsten Fall die Konsequenz sein?
    Mir selbst sagt so eine Vorgehensweise allerdings nicht zu da ich mich damit verdammt unwohl fühlen würde.
    Wir haben schon unseren Anwalt gefragt, aber dieser meint man kann es versuchen mit einer 50%igen Chance. Die 50% bestehen aber nur daraus, dass die Nachbarn beim hinzuziehen eines Anwalts eingeschüchtert sind.
    Diese Menschen lassen sich aber durch sowas nicht abschrecken und ich möchte mir daher nicht die Blöße geben und ohne wirkliche Rechte einen Anwalt beauftragen, mit dem wir am Ende dann doch nur verlieren.

    Auch interessieren mich weiterhin Infos bezüglich der Abstellmöglichkeit für Kinderwagen.
    Und bei Kindern? Dürfen die Nachbarn tatsächlich verbieten, dass ein kleines Kind dort etwas an der frischen Luft sein soll?

    Das kann doch nicht sein :(

  • Nun reissen sie sich mal zusammen und tun einfach das was sie im Garten wünschen. Fragen Sie nochmal den Schlappschwanzvermieter, ob der Garten an diese Nachbarn vermietet ist oder nicht.
    Wenn nicht, brauchen Sie auch den Nachbarn nicht fragen; sondern tun es einfach.

  • "Was kann im schlimmsten Fall die Konsequenz sein?"

    Sofern der Garten bzw. die Wiese einer anderen Partei vermietet wurde, könnte dieser Mieter Sie wegen Hausfriedensbruch anzeigen.

    Wenn die Wiese einfach eine Grünfläche ist, die zum Haus gehört, kommt es auf die Hausordnung an. Wenn sowas nicht existiert und ihr Vermieter ja scheinbar auch jemand ist, dem alles egal ist, spräche eigentlich nichts dagegen, dass Sie die Grünfläche nutzen.

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