Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter ohne Grund zulässig?

  • Hallo delvin2010,
    ja das darf Ihr Vermieter. Denn Sie habe eine sog. Duldungspflicht als Mieter. Nun sollte die beabsichtigte Wohnungsbesichtigung schriftlich und fruehzeitig vom Vermieter angekuendigt werden. Wenn Sie verhindert sind, dann teile Sie denn Vermieter dies fruehzeitig und am besten schriftlich mit.

    Tipp: Eine Wohnungsbesichtigung sollte nicht zu oft innerhalb eines kurzen Zeitraum stattfinden.
    Die Besichtigung ist nicht zeitlos sondern sollte sich innerhalb eines angemessenen Zeitrahmen bewegen.
    Wenn nur der Vermieter in der schriftlichen Ankuendigung erwaehnt ist, dann muessen Sie andere Personen nicht dulden auch dann nicht wenn diese zeitgleich mit den Vermieter erscheinen.
    Sollten Sie einen Wohnungsmangel haben, dann zeigen Sie den Vermieter diesen Mangel und bitten Ihnen diesen Mangel zu beheben. Am besten nach der Besichtigung schriftlich mit Nachweis noch einmal daran erinnern.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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