Maklerprovision: wie hoch darf sie sein

  • Hallo,

    ich bin momentan auf der Suche nach einer Mietwohnung und habe etwas interessantes für mich gefunden.

    Allerdings macht mich die geforderte Maklerprovision etwas stutzig:
    Die Wohnung würde Kaltmiete 890€ pro Monat kosten
    Der Makler verlangt eine Maklerprovision von 3500€.

    Alle anderen Mietimmobilien hatten als Maklerprovision 2,38 Monatskaltmieten (inkl. 19 % MwSt.) angegeben und ich dachte eigentlich auch, dass das der gesetzlich erlaubte Höchstsatz wäre.

    Das würde bei dieser Wohnung 2118,20€ machen, nicht aber die geforderten 3500€. Auch auf telefonische Anfrage wurden mir die 3500€ bestätigt.

    Die Frage ist nun also
    - irre ich mich und es gibt so hohe Maklerprovisionen
    - oder hat sich der Makler "verrechnet"

    Würde mich über eine Antwort sehr freuen.

  • Wohnraumvermittlungsgesetz § 3
    (1) Das Entgelt nach § 2 Abs. 1 ist in einem Bruchteil oder Vielfachen der Monatsmiete anzugeben.
    (2) Der Wohnungsvermittler darf vom Wohnungssuchenden für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Mietverträgen über Wohnräume kein Entgelt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen, das zwei Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer übersteigt. Im Falle einer Vereinbarung, durch die der Wohnungssuchende verpflichtet wird, ein vom Vermieter geschuldetes Vermittlungsentgelt zu zahlen, darf das vom Wohnungssuchenden insgesamt zu zahlende Entgelt den in Satz 1 bestimmten Betrag nicht übersteigen. Nebenkosten, über die gesondert abzurechnen ist, bleiben bei der Berechnung der Monatsmiete unberücksichtigt.
    (3) Außer dem Entgelt nach § 2 Abs. 1 dürfen für Tätigkeiten, die mit der Vermittlung oder dem Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Mietverträgen über Wohnräume zusammenhängen, sowie für etwaige Nebenleistungen keine Vergütungen irgendwelcher Art, insbesondere keine Einschreibgebühren, Schreibgebühren oder Auslagenerstattungen, vereinbart oder angenommen werden. Dies gilt nicht, soweit die nachgewiesenen Auslagen eine Monatsmiete übersteigen. Es kann jedoch vereinbart werden, daß bei Nichtzustandekommen eines Mietvertrages die in Erfüllung des Auftrages nachweisbar entstandenen Auslagen zu erstatten sind.

    Das sind genau 2118,20 € wie Sie bereits richtig errechnet hatten.

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