Vermieter ändert Vertrag wegen Feuchtigkeit

  • Hallo
    ich habe einen bessonderen Fall.
    Ich bin vor einem Monat in diese Wohnung gezogen und habe nun den vom Vermieter unterschriebenen Vertrag zurückbekommen wo er mit der Hand was hinzugefügt hat obwohl ich davor schon unterschrieben hatte.

    Von Anfang an:
    Ich habe mir mit einem Zeugen diese Wohnung vor 2 Monaten angesehen. Es hieß der eine Raum war feucht da der Vormieter seine Wäsche immer in dem Raum getrocknet hat.
    Dann habe ich den Vertrag unterschrieben und bin eingezogen.
    Nun habe ich den Vertrag zurückbekommen und dort hat der Vermieter auf der letzten Seite mit der Hand geschrieben, das der Mieter weiß das hinter der Holzwand ein feuchter Fleck ist.
    Es hieße bei der Übergabe das die Wand repariert worden ist und es liegt ein Gutachten vor.
    Nun habe ich erfahren das die Vormieter gekündigt worden sind und die ganze Wand verschimmelt war.
    Derzeit habe ich 50% Luftfeuchtigkeit in der Wohnung also ich denke das ist auf jeden Fall ok.

    Was soll ich am besten tun? Der Vermieter darf den Vertrag nicht danach ändern! und ich wusste nicht das die Wand noch immer feucht ist.
    Ich habe auch noch herausbekommen das ein Rohr undicht ist aber wo genau haben sie nicht gefunden und somit den Fehler nicht behoben.

    Vielen Dank

  • Also wenn du einen Zeugen hast, dann würde ich damit mal zum Anwalt oder zum Mieterbund gehen. Die beraten einen ja auch kostenlos. Und solch ein nasser Fleck ist nicht zu akzeptieren, kann ja auch Schimmel werden oder so.

    Ich für meinen Teil hab mich entschlossen ein Haus zu bauen. Hab mich mal auf der Seite informiert. Es ist zwar sehr teuer, aber eine eigene Immobilie ist immer besser als der ganze Stress mit den Vermietern.

  • also eigentlich ist das ja vorteilhaft für dich.

    der vermieter kann dir nicht vorwerfen du warst es
    ihm ist bekannt der mangel ist vorhanden, d.h. er muss ihn beseitigen

    dein nachteil ist nur, das du kein mietminderungsrecht hast. aber naja.

    ich würde meinen vermieter anschreiben ihn auf sein verhalten hinweisen (im prinzip das was du hier geschrieben hast) und fordern das der fleck beseitigt wird.

    Ein Forum ist keine kostenlose Rechtsberatung und ersetzt auch nicht den Weg zum Anwalt :eek:

  • ich würde meinen vermieter anschreiben ihn auf sein verhalten hinweisen


    Nein, nicht hinweisen, sondern das Verhalten rügen und eine strafrechtliche Prüfung wegen des Verdachts der Urkundenfälschung in Aussicht stellen.

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