Mietende-Vergleich mit Untermieter, wer haftet wofür

  • Meine Schwägerin hatte unsere Wohnung (in der ich mit meiner Frau 4 Jahre gewohnt habe) gemietet. Es gibt eine schriftliche Vereinbarung, daß "gleicher Mietvertrag" wie gegenüber dem Vermieter.
    Für Ende Februar 2012 hat meine Schwägerin einen Räumungsvergleich mit neuem Eigentümer geschlossen, dem wir uns angeschlossen haben. Die Schwägerin hat nie in der Wohnung gewohnt, also den Vergleich erfüllt. Unsere neue Wohnung wurde verspätet fertig, sodaß ein Räumungsschutz für 1 Monat nur für uns beantragt und bewilligt wurde.

    Wer haftet jetzt für den zusätzlichen Monat, die Renovierung usw? Die Vermieter-Anwälte schicken laufend neue (Phantasie?-) Rechnungen.

    Für kurzfristige Antworten wäre ich sehr dankbar. mfg hh

    Einmal editiert, zuletzt von mohanet (15. Mai 2012 um 21:31) aus folgendem Grund: Schreibfehler

  • Hallo!

    Hier ist ein Forum, in dem Laien sich mit Fragen des Mietrechts auseinandersetzen. Ihr Fall klingt nicht so, als ob es sich um Mietrecht, sondern um das Recht von Schuldverhältnissen handelt.

    Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten, der sollte nach Durchsicht der Unterlagen einen Durchblick bekommen.

  • Ich verstehe nicht. Wer hat denn nun einen Mietvertrag mit dem Vermieter: Sie, alle beide oder nur die Schwägerin ?

    Verbildlichen Sie mal, das Ihre Frage an fremde Leute gerichtet ist und da kann man schon etwas präzieser die Fakten darstellen.

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