Brauche Hilfe wegen Mietminderung

  • Hallo liebes Forum,

    Ich wohne mit 3 anderen Personen in einer WG. Vor ca 4 Wochen kam kein heißes Wasser mehr aus der Dusche. Ich bin direkt zu meinem Vermieter gegangen, damit das Problem behoben werden kann. Er wollte sich darum kümmern und hat Tage später gemeint, die Heizstäbe seien kaputt und er hätte neue bestellt. Auf Anfragen antwortet er ausweichend. Wir müssen seitdem 2 Stockwerke runter laufen und die Dusche einer anderen WG benutzen.

    Vor ein paar Tagen haben wir erfahren, dass wir wegen der Dusche eine Mietminderung erwirken können. Können wir diese auch rückwirkend für die letzten 4 Wochen beanspruchen? Im Grunde müssen wir ihm ja erstmal eine schriftliche Frist setzen, um die Dusche zu reparieren. Ich blicke in diesem Punkt leider noch nicht so wirklich durch. :( Prozentual hatten wir an 15% gedacht.

    Ich würde mich über Antworten und Tipps sehr freuen! Danke! :)

    Viele Grüße,
    Lottilein

  • Eine Frist müsst ihr nicht setzen. Aber ihr müsst den Mangel dem Vermieter melden. Und zwar nachweilslich, also am besten schriftlich unter Zeugen (die den Inhalt des Schreibens kennen) einwerfen. Ab dem Augenblick wo der Vermieter den Mangel kennt, könnt ihr mindern.
    Und wenn ihr wirklich schon so lange auf warmes Wasser wartet, würde ich von diesem Instrument auch Gebrauch machen, damit der Vermieter in die Puschen kommt.

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