Gemischte Hausvermietung

  • Hallo zusammen,

    wir wohnen in einem Haus mit vier "normalen" Mietern, zwei Arztpraxen sowie einer Apotheke. Meine Frage hierzu ist, wie sieht der Mietvertrag aus? Aufgrund der gewerblichen Nutzung, muss doch der Schlüssel zur Mietpreisberechnung unterschiedlich sein. Haben die gewerblichen die gleichen Pflichten, wie die Normalos (z.B. Mülltonnen an die Strasse stellen)?
    Wer kann mir helfen

    Danke im voraus
    der zappel

  • Wer die Mülltonnen rausstellt und wer nicht, ist natürlich nicht gesetzlich geregelt, sondern eine Frage der Hausordnung. Und solche Pflichten kann ein Vermieter entweder deligieren, oder die betroffenen Parteien bezahlen für diese Dienstleistung.

  • Befinden sich Gewerberäume und Mietwohnungen in einem Haus, muss die Betriebskostenabrechnung grundsätzlich nach Wohnungen und Gewerbe getrennt werden. Zumindest muss der Verteilerschlüssel dies entsprechend berücksichtigen.

    Nachlesen, was für Pflichten die "Gewerblichen" haben, kann man eigentlich nur im Mietvertrag des Gewerbebetriebes. Denn anders als im Wohnraummietrecht ist im Gewerbemietrecht vieles frei verhandelbar.

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