Risse in den Wänden, Schimmel..was habe ich für

  • Ersteinmal hallo an Alle...

    ich bin gerade etwas verzweifelt..vor 4 Monaten wegen eines Jobs umgezogen,die Wohnung sah,bis auf kleinere
    mängel gut aus.Vor einer Woche hab ich festgestelllt, dass unter der Tapete sich Schimmel breitmacht.Als erstes dann die Tapete im wohzimmer runter-zum Vorschein kamen einige Schimmelherde und Risse in der Wand.Die Wand scheint auch nicht verputzt zu sein,sieht einfach nach Beton aus.Daraufhin hab ich die Tapete im Schlafzimmer überprüft und nun ist sie auch komplett runter,überall tiefe Risse in der Wand(Außenwand) und etliche kleine Schimmelfleckchen bis 1-2größere Herde.Diese hab ich überall mit Spiritus entfernt und auch Schimmel-Stop gesprüht,aber wenn es an der Wand liegt wird der wohl wiederkommen..und die ganze Wohnung renovieren kann ich nicht,das war die wichtigste Voraussetzung für den Einzug-nicht renovieren müssen..
    meine Frage ist nun hauptsächlich was möglich ist und am meisten Sinn machen würde.Am liebsten würde ich schnell und stressfrei in eine saubere Wohnung ziehen.Wie sieht es in so einem Fall mit Mietminderung und evtl einer außerordentlichen Kündigung aus? und was für Expertisen brauche ich um die Mängel wasserdicht zu belegen(die Vermieterin wohnt im selben Haus und neigt sowieso schon dazu Stunk zu machen) Von den Rissen muss sie gewusst haben,denn diese sind stellenweise notdürftig mit Beton-Kitt oder sowas zugeschmiert..Lohnt sich bei dem Fall zum Mieterbund zu gehen? Denn das kostet ja auch erstmal.
    mir ist natürlich klar,dass ich dann schon eine kostenpflichtige Beratung o.sowas brauchen werde,aber erstmal einen groben Überblick zu haben wäre sehr hilfreich
    ich danke euch im Voraus für Tips...

  • Hallo,

    die Risse und auch der Schimmel stellen einen Mietmangel dar.

    Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache zu erhalten und in einem
    zum vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten.

    Wenn die Mietsache einen Mangel aufweist, durch den die Gebrauchstauglichkeit eingeschränkt ist, darf der Mieter die Miete mindern.

    Du solltest eine schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter senden. In der Mängelanzeige teilst du dem Vermieter die genauen Schäden mit und setzt eine angemessene Frist zum Beseitigen der Mängel. Du solltest mitteilen, dass du die Miete nur unter Vorbehalt zahlst und von deinem gesetzlichen Mietminderungsrecht Gebrauch machen wirst.

    Zu deiner Frage bezüglich der außerordentlichen Kündigung folgendes:

    Eine fristlose Kündigung nach BGB § 544 wegen Schimmelpilzbefalls der Wohnung setzt voraus, dass eine Gesundheitsgefährdung nach objektiven Maßstäben nachgewiesen wird (LG Berlin, Az: 62 S 10/98, siehe auch AG Flensburg, Az: 63 C 246/95).

    Mein Rat, wende dich an den örtlichen Mieterverein. In der Regel wird dort nur ein geringer Jahresbeitrag fällig und du erhältst sofort Hilfe.

    LG Tenor

  • Hallo Phina,

    Du musst feststellen, ob der Schimmel von der feuchten Wand kommt oder vom Lüften.

    Eine feuchte Wand kannst Du feststellen, wenn Du ein Loch in die Wand bohrst, an der Wand mit einem Meßgerät die Feuchtigkeit messen, und dann im Loch die Feuchtigkeit messen.
    Ist die Feuchtigkeit auch im loch messbar, dann liegt es an der Wand, und Du kannst die Miete mindern je nach Schimmelbefall bis zu 80%.Weil es ein bausubstanzieller Schaden vorliegt, was die meisten vermieter abweisen und es auf die Schuld des Mieter schieben wegem falschem Lüften.
    Kommt auf die Größe des Schimmelbefall an.
    Vor allen, wenn Du die Miete kürzt, überweise den gekürzten betrag auf ein Anderkonto, im Falle, wenn Du eventuell nachzahlen musst.

    Und wie schon erwähnt, am besten an den örtlichen Mietverein wenden, nur dauert das manchmal lange.

    Einmal editiert, zuletzt von Capitano (2. März 2010 um 20:04)

  • danke für die schnelle antwort.das mit der feuchtigkeit ind er wand hört sich gut an.wie genau mache ich das?
    ich schätze vom lüften kommt das eher nicht und wenn dann ist der schaden schon sehr alt. an einigen stellen wurde der schimmel schon so oft übergestrichen dass da richtiges "profil" an der wand ist.ja,falsches lüften ist wohl das erste was man vom vermieter hören wird,ich versuche auch jemanden zum gespräch mitzunehmen,vllt hilft das damit die vermieterin höflich bleibt.heute morgen hab ich noch im bad nachgesehen und da kommt die tapete praktisch von alleine runter..darunter ist alles voll und riecht auch etwas komisch.ebenfalls risse..
    leider bekomme ich von dem örtlichen mieterbund keine hilfe.dazu muss man mitglied sein.jetzt beizutreten hilft nicht,wie bei einer rechtschutzversicherung-man kann nicht eine abschließen wenn man schon ein problem hat.
    die gesundheitsgefährdung werde ich wohl nicht nachweisen können,weil man dazu bestimmt eine teure expertise braucht..schimmelart und sporenbelastung..dass ich kopfschmerzen und hautausschläge habe in den letzten wochen, kann auch von sontwoher kommen,sehe ich ein.
    die mängel muss ich also dokumentieren und dem vermieter zukommen lassen..sollte ich dann alle mängel erst aufdecken? also tapete runter dass man auch alle risse sieht, bzw auch die küche überprüfen? oder wird das dann automatisch gemacht wenn die Mängel bereits in 3 Räumen sichtbar sind? und wie ist es mit dem boden? da ist auch recht frisches laminat,woher weiss ich was darunter ist..?
    und mit der miete..wie mache ich das diesen monat? schon gekürzt überweisen? und wie weiss ich um wieviel? ich möchte mir da nicht noch zusätzlich ärger einhandeln..
    ich danke euch sehr für die hilfe

  • Es ist bei Mietervereinen in der Regel nicht wie bei der Rechtschutz. Der Mieterverein wird auch einen bestehenden Fall übernehmen. Ich kann dir nur empfehlen dem Mieterverein beizutreten.

  • danke! hab ich gerade auf der homepage nachgelesen-anscheinend kann man sofort nach beitritt beratungen&co in anspruch nehmen,mir hatte das jemand anders erklärt heute,aber vllt war das ja veraltet..das ist super,dann versuche ich da als erstes morgen vorzusprechen.hoffnungsschimmer..

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